{"id":8568,"date":"2008-02-01T00:00:07","date_gmt":"2008-01-31T22:00:07","guid":{"rendered":"http:\/\/test.graswurzel.net\/gwr\/?p=8568"},"modified":"2022-07-26T14:14:49","modified_gmt":"2022-07-26T12:14:49","slug":"wer-die-macht-haben-will-weis-nie-genug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.graswurzel.net\/gwr\/2008\/02\/wer-die-macht-haben-will-weis-nie-genug\/","title":{"rendered":"Wer die Macht haben will, wei\u00df nie genug"},"content":{"rendered":"<p>Zwischen Verfolgungswahn und Ignoranz gegen\u00fcber dieser neuerlichen Datensammlung stellt sich die Frage, was hier wirklich neu ist, welche Grundgedanken hinter diesem neuerlichen Angriff auf unsere informationelle Selbstbestimmung stecken.<\/p>\n<p>Versinnbildlichen die 30.000 Unterschriften unter die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eine neue Sensibilit\u00e4t gegen\u00fcber pers\u00f6nlichen Daten?<\/p>\n<p>Und wird uns tats\u00e4chlich das Bundesverfassungsgericht vor dieser Sammelwut sch\u00fctzen k\u00f6nnen?<\/p>\n<h3>Vorratsdatenspeicherung<\/h3>\n<p>Im November 2007 haben Bundestag und Bundesrat dem &#8222;Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations\u00fcberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma\u00dfnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006\/24\/EG&#8220; zugestimmt.<\/p>\n<p>Damit wird den europ\u00e4ischen Richtlinien zur Telekommunikationsdatenspeicherung entsprochen.<\/p>\n<p>Die Telekommunikationsanbieter m\u00fcssen nun ein halbes Jahr lang speichern, wer, wie lange, mit wem und von wo aus kommuniziert hat (insbesondere Telefonanrufe, SMS, E-Mails, Interneteinwahlen).<\/p>\n<p>Sowohl der Anbieter des Anrufers oder Versenders als auch der des Angerufenen oder Empf\u00e4ngers muss diese Daten speichern. Kommunikationsinhalte werden ebenso wenig gespeichert wie die Adressen der aufgerufenen Internetseiten.<\/p>\n<p>\u00dcber das europ\u00e4isch verlangte hinaus soll deutsches Recht die Nutzung dieser Daten nicht nur zur Aufkl\u00e4rung und Verfolgung <em>schwerer <\/em>Straftaten erm\u00f6glichen. Schon bei Bagatelldelikten, die mittels der Telekommunikation erfolgten, sollen die Daten den Ermittlungsbeh\u00f6rden zug\u00e4nglich werden.<\/p>\n<p>Bisher wurde ein Teil dieser Daten bei den Anbietern zu Abrechnungszwecken meist drei Monate lang gespeichert. Darauf konnten staatliche Beh\u00f6rden gegebenenfalls zur\u00fcckgreifen. Soweit die Daten nicht zu Abrechnungszwecken ben\u00f6tigt werden, m\u00fcssen sie jetzt zus\u00e4tzlich gespeichert werden.<\/p>\n<p>Dies gilt insbesondere im E-Mail-Verkehr, dessen einzelne Verbindungen meist nicht zu Abrechnungszwecken gebraucht werden, und f\u00fcr die Standortdaten. Es gilt ebenso f\u00fcr die Speicherung der Daten bei den Angerufenen oder Empf\u00e4ngerInnen von Nachrichten. Betroffen sind auch die Anonymisierungsdienste, die kostenfrei zur Verf\u00fcgung stehen, und diejenigen, die diese nutzen. Diese wollen ja gerade die unbeobachtete Internetkommunikation erm\u00f6glichen, m\u00fcssen nun aber die Verbindungsdaten der KundInnen speichern.<\/p>\n<p>In jedem Fall m\u00fcssen alle Daten l\u00e4nger als bisher den m\u00f6glichen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<h3>Jede\/r ist verd\u00e4chtig<\/h3>\n<p>Nicht erst seit dem 11.9.2001 k\u00f6nnen wir den Umbau des Rechtsstaats in einen pr\u00e4ventiven Sicherheitsstaat beobachten, wenn die Anschl\u00e4ge auch eine nochmalige Beschleunigung des Abbaus der Freiheitsrechte eingeleitet haben.<\/p>\n<p>Proteste eines Teils der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen gegen einen Staat, der sich immer neue Eingriffsrechte schafft, begleiten die Bundesrepublik vom fr\u00fchen Beginn an. Die Notstandsgesetzgebung politisierte viele Menschen und lie\u00df sie gegen die drohende staatliche Allmacht aufbegehren. Verhindern konnten sie die Gesetze nicht, jedoch wurden diese auch nicht in der bef\u00fcrchteten Weise genutzt.<\/p>\n<p>Gelernt hatte der Staat m\u00f6glicherweise, dass die schrittweise Aushebelung der Freiheitsrechte erfolgreicher ist. Zun\u00e4chst muss die Bedrohung eindringlich jedem verst\u00e4ndigen B\u00fcrger und jeder B\u00fcrgerin nahe gebracht werden.<\/p>\n<p>Angesichts der beabsichtigten Volksz\u00e4hlung 1987 weigerten sich viele B\u00fcrgerInnen, sich z\u00e4hlen und erfassen zu lassen.<\/p>\n<p>Sie wollten ihre pers\u00f6nlichen Daten nicht dem Moloch Staat \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht schuf daraufhin erst das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, indem es dies aus den Grundrechten aus Art. 1 und 2 GG ableitete.<\/p>\n<p>Dies ist nun in aller Munde, um nur umso konsequenter ignoriert zu werden.<\/p>\n<p>Auch die Bereitschaft der Menschen, ihre Daten bedenkenlos weiterzugeben, ist angesichts der Informationsgesellschaft enorm gewachsen. Die wenigsten Menschen sind noch in der Lage, zu verstehen, wie die von ihnen erhobenen Daten verarbeitet werden und welche Konsequenzen dies f\u00fcr sie hat. Also sind ihnen die Hoffnung auf ein bisschen Gl\u00fcck bei diesem oder jenem Gl\u00fccksspiel, die winkenden Rabatte der payback-Karten und Geb\u00fchrenerlasse der Krankenkassen bei Nutzung entsprechender Angebote n\u00e4her als der Datenschutz.<\/p>\n<p>Angesichts der F\u00fclle automatisch verarbeiteter Daten verliert jede\/r fast zwangsl\u00e4ufig den \u00dcberblick \u00fcber die Daten, die von ihm\/ihr im Umlauf sind.<\/p>\n<p>Die \u00c4ngste vor drohenden Gefahren wurden auf immer neue Weise (erfolgreich) gesch\u00fcrt. Vom RAF-Terrorismus, \u00fcber schwarzen Block, Organisierte Kriminalit\u00e4t und Sexualdelikten bis hin zur Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus werden die Gef\u00e4hrdungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung &#8211; und damit jedes Einzelnen &#8211; an die Wand gemalt.<\/p>\n<p>Zugleich geht die Orientierung weg von der Strafverfolgung und der Tatverhinderung bei konkretem Verdacht zu einer pr\u00e4ventiven Sicherung, die die potentiellen T\u00e4terInnen entdecken will, bevor sie selbst davon wissen.<\/p>\n<p>Dies ist zwangsl\u00e4ufig eine Entwicklung in Richtung Gesinnungsstrafrecht. Wer potentielle Gefahren bek\u00e4mpfen will, muss \u00fcberall Gefahren wittern und M\u00f6glichkeiten der vorbeugenden \u00dcberwachung suchen &#8211; die &#8222;Sicherung&#8220; des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm gibt einen be\u00e4ngstigenden Vorgeschmack (vgl. Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie (Hg.): Gewaltbereite Politik und der G8-Gipfel).<\/p>\n<p>Schon lange mutiert der B\u00fcrger im Zuge der &#8222;pr\u00e4ventiven Gefahrenabwehr&#8220; zum potentiellen T\u00e4ter.<\/p>\n<p>Wenn es nicht mehr um konkrete Gefahren und konkrete Anzeichen f\u00fcr Gefahren geht, dann ist es folgerichtig, m\u00f6glichst viele Daten zu sammeln, um sie gegebenenfalls auszuwerten. Hierf\u00fcr eignen sich zun\u00e4chst alle die Identifizierung erm\u00f6glichenden Daten, die immer umfangreicher gesammelt werden (digitale Fotos, DNA-Daten, Mautdaten, diverse Extremisten-Dateien auf Verdacht, Fluggast-Daten).<\/p>\n<p>In den Ausweisen werden nun die Fingerabdr\u00fccke gespeichert, deren &#8222;Abgabe&#8220; lange als Zeichen der &#8222;Verbrechensverfolgung&#8220; diente. Noch werden sie nicht zentral gespeichert. Aber jede Datensammlung weckt neue Begehrlichkeiten. Akzeptiert wird diese Art der Datensammlung erst aufgrund einer Technik, die den sauberen &#8222;fingerprint&#8220; ohne Druckerschw\u00e4rze erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>Diese Daten in den P\u00e4ssen lassen feststellen, ob jemand mit seinen Daten identisch ist. Des weiteren erm\u00f6glichen Datensammlungen, im Datenabgleich &#8211; z.B. auch bei der automatischen KFZ-Kennzeichenfahndung &#8211; Menschen darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie aus irgendeinem Grunde gesucht werden.<\/p>\n<p>Dass jede\/r verd\u00e4chtig ist, k\u00f6nnten immer mehr Menschen zu sp\u00fcren bekommen.<\/p>\n<p>MigrantInnen und ausl\u00e4ndisch aussehende Menschen erfahren dies schon seit Jahren tagt\u00e4glich tausendfach. Vor allem bei den sogenannten &#8222;ereignis- und verdachtsunabh\u00e4ngigen&#8220; Kontrollen. Sie stehen unter Generalverdacht, der ihnen sowohl durch ihre viel weitgehendere informationelle Erfassung als auch durch die sich wiederholenden rassistischen Kampagnen &#8211; \u00e1 la Koch Anfang diesen neuen Jahres &#8211; vor Augen gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Die Vorratsdatenspeicherung ist ein weiterer Schritt, alle Menschen unter Verdacht zu stellen. Seit 9\/11 werden die &#8222;Schl\u00e4fer&#8220; gesucht, die Unauff\u00e4lligen und Angepassten.<\/p>\n<p>Zugleich &#8211; und das erscheint auf Dauer erschreckender &#8211; wird die Angepasstheit zum Ma\u00dfstab, der in die B\u00fcrgerInnen hineinverlagert wird.<\/p>\n<h3>Flirten, l\u00e4stern, tratschen \u2026 und alles wird protokolliert<\/h3>\n<p>\u00c4ngstigt man sich davor, dass die privaten Lebens\u00e4u\u00dferungen protokolliert werden, verk\u00fcrzt man jedoch das Problem um das Wesentliche.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens seit Einf\u00fchrung des \u00a7 129 a ins politische Strafrecht im Jahr 1976 und seiner in der Folge vielfachen Nutzung zu Ermittlungszwecken wissen wir, dass soziale Kontakte, b\u00fcrgerliche Zusammenschl\u00fcsse und Organisationen vom Staat als die eigentliche Gefahr wahrgenommen werden.<\/p>\n<p>Die Ermittlungen in Sachen &#8222;militante Gruppe&#8220; haben dies k\u00fcrzlich wieder mehr als deutlich gemacht. &#8222;mg&#8220;-Mitglieder wurden nach simplen Schemen konstruiert. Deren soziale Kontakte und Freundschaften mutierten im Zuge der \u00a7 129a-Verfahren zu verd\u00e4chtigen Kontaktpersonen. Die Ermittlungen gegen 40 Beschuldigte beziehen 2.000 Kontaktpersonen ein.<\/p>\n<p>Die Vorratsdatenspeicherung wird die Ausforschung dieser sozialen Zusammenh\u00e4nge erleichtern. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner die staatliche \u00dcberwachung einschr\u00e4nkenden Rechtsprechung jedoch in letzter Zeit auf den Schutz eines &#8222;R\u00fcckzugsbereichs der Privatheit&#8220; zur\u00fcckgezogen (vgl. z.B. den Beschluss zum Gro\u00dfen Lauschangriff).<\/p>\n<p>Zumindest im Schlafzimmer sollen wir privat bleiben d\u00fcrfen, die Liebesbriefe auf dem Computer sollen vom Staat unausgewertet bleiben.<\/p>\n<p>An diesen \u00c4u\u00dferungen hat der Staat allerdings auch kein Interesse. Unsere politische Kommunikation ist von Interesse und wird durchleuchtet werden, wenn nur der &#8222;Kernbereich privater Lebensgestaltung&#8220; gesch\u00fctzt ist.<\/p>\n<p>Eine solche Rechtsprechung macht die \u00dcberwachung &#8211; wie beim gro\u00dfen Lauschangriff &#8211; technisch etwas schwieriger. Ausgeh\u00f6hlt wird dieser Schutz im neuerlichen Gesetzgebungsprozess allemal.<\/p>\n<p>Was wir fordern m\u00fcssen, ist das Recht auf unbeobachtete Kommunikation der Menschen untereinander, auch jenseits &#8211; bzw. gerade jenseits des Schlafzimmers.<\/p>\n<p>Es geht nicht um den Schutz der privaten Gedanken nach dem Motto &#8222;Die Gedanken sind frei \u2026&#8220;, sondern um den Schutz der Meinungsfreiheit.<\/p>\n<p>Um die M\u00f6glichkeit, kritisch zu denken, zu reden und zu schreiben und sich hierzu ohne jede Kontrolle zusammenzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Die fr\u00fchere Rechtsprechung des BVerfG zur informationellen Selbstbestimmung machte diesen Kontext einmal deutlich.<\/p>\n<p>Das BVerfG stellte das Grundrecht direkt in den Kontext des Rechts auf freie Meinung und auf das Recht zur politischen Bet\u00e4tigung ohne Angst vor Nachteilen. Es machte somit den unmittelbaren Zusammenhang mit den Grundbedingungen einer Demokratie deutlich.<\/p>\n<p>&#8222;Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer B\u00fcrgerinitiative beh\u00f6rdlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen k\u00f6nnen, wird m\u00f6glicherweise auf eine Aus\u00fcbung seiner entsprechenden Grundrechte (Artikel 8, 9 GG) verzichten.&#8220;<\/p>\n<p>Damit, so f\u00fchrte das Bundesverfassungsgericht aus, w\u00fcrden nicht nur die Entfaltungschancen des Einzelnen, sondern ebenso die Funktionsbedingungen des freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens beeintr\u00e4chtigt. In \u00e4hnlicher, auf die Konstitution des demokratischen Rechtsstaates bezogenen Weise betonte das Bundesverfassungsgericht im Brokdorf-Beschluss, dass Kritik und Protest &#8222;ein St\u00fcck urspr\u00fcnglich-ungeb\u00e4ndigter unmittelbarer Demokratie&#8220; enthalten, &#8222;das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in gesch\u00e4ftiger Routine zu bewahren&#8220;, es spricht von der &#8222;Freiheit, Unabh\u00e4ngigkeit und M\u00fcndigkeit des selbstbewussten B\u00fcrgers&#8220;.<\/p>\n<p>Demokratie braucht den Widerspruch, der aus der Sorge um die lebendige Demokratie, um die Grund- und Menschenrechte entsteht. \u00dcberwachungen sollen genau das verhindern.<\/p>\n<p>Wenn kritisches Denken, Reden und Schreiben die Lebensperspektiven beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen, wenn die Kommunikation mit jemandem, der oder die dies tut, verd\u00e4chtig macht, dann werden diese Kommunikationen unterlassen. Wer Angst haben muss aufzufallen, wird die Schere im eigenen Kopf sch\u00e4rfen und sich so angepasst wie m\u00f6glich verhalten.<\/p>\n<p>So sch\u00f6n die neuerliche Rechtsprechung des BGH zu den Bundesstaatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Sachen \u00a7 129 a sind &#8211; die Hausdurchsuchungen vor dem G8-Gipfel waren rechtswidrig, die &#8222;mg&#8220; ist keine terroristische Vereinigung -, die Begr\u00fcndungen der Staatsanwaltschaften zur Ausforschung unliebsamer politischer Gruppen werden nur ausget\u00fcftelter werden &#8211; so wie die Begr\u00fcndungen von Demonstrationsverboten, die inzwischen alle den Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zitieren, nur immer besser den Ermessensspielraum ausnutzen, um eigene Wahrheiten zu konstruieren.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht wird Recht und Gerechtigkeit nicht herstellen. Wir selbst m\u00fcssen f\u00fcr Meinungsfreiheit k\u00e4mpfen, indem wir sie in Anspruch nehmen. Indem wir mit denen solidarisch sind, die in die F\u00e4nge der Ermittlungsbeh\u00f6rden geraten sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwischen Verfolgungswahn und Ignoranz gegen\u00fcber dieser neuerlichen Datensammlung stellt sich die Frage, was hier wirklich neu ist, welche Grundgedanken hinter diesem neuerlichen Angriff auf unsere informationelle Selbstbestimmung stecken. Versinnbildlichen die 30.000 Unterschriften unter die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eine neue Sensibilit\u00e4t gegen\u00fcber pers\u00f6nlichen Daten? Und wird uns tats\u00e4chlich das Bundesverfassungsgericht vor dieser Sammelwut sch\u00fctzen k\u00f6nnen? 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