die waffen nieder

(Arbeits-)Dienstpflicht?

Hatten wir schon, brauchen wir nicht mehr!

| Franz Nadler

RAD beim Straßenbau, 1936, Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-P022078 / Frankl, A. / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons

In dieser GWR veröffentlichen wir drei Artikel zum (Zwangs-)Arbeitsdienst. Der erste gibt einen Überblick zum Reichsarbeitsdienst, der zweite legt den Fokus auf die Frauen und die damalige Einbeziehung für den Krieg. Der dritte zeigt die aktuelle Debatte um eine Dienstpflicht, die vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen Planungen für eine Wiedereinführung der Kriegsdienstpflicht wichtig sind. (GWR-Red.)

Kaum kündigt sich in Deutschland das Sommerloch an, schon kommt sie wieder, die Dienstpflicht-Debatte (für Jugendliche). Gefühlt schon seit der Aussetzung der Militärdienstpflicht 2011. Was anfangs noch als mehr oder minder kurios abgetan wurde, hat inzwischen aber Fahrt aufgenommen. Die Jugendlichen würden nur surfen, chillen und daten. So gehe das nicht, sie müssten auch etwas für die Gesellschaft bzw. den Staat tun. Für die Betroffenen hätte das nur Vorteile: Sie könnten sich sozial engagieren, im Umweltschutz tätig sein, neue Erfahrungen machen und berufliche Perspektiven entwickeln.
Was es mit diesem scheinbar fürsorglichen und freundlichen Zwang auf sich hat, soll in diesem Artikel anhand der Erfahrungen mit dem Reichsarbeitsdienst, den es ja für Männer wie Frauen gab, und den aktuellen Ideen untersucht werden.

Vorgeschichte des Reichsarbeitsdienst (RAD)

Im Krieg kann der Soldat nur dann kämpfen, wenn die Unterstützung durch die Gesellschaft sichergestellt ist. Der Bedarf steigt mit den zunehmenden Verlusten. So wie der Soldat über die Militärdienstpflicht zum Dienst gezwungen wird, so ist auch die Unterstützung kaum allein über Freiwillige zu gewährleisten. Deshalb ist im Krieg eine allgemeine Arbeitsdienstpflicht für Staaten naheliegend („Totaler Krieg“).
In Deutschland, im Ersten Weltkrieg, wurde bereits im August 1914 die „Reichszentrale für Arbeitsnachweise“ gegründet. Logisch, denn wenn der Staat jemand verpflichten will, muss er wissen, auf wen er zugreifen kann. Das verpflichtende „Arbeitsbuch“ war dafür die Voraussetzung. Die Reichszentrale organisierte Erntehilfen als Ersatz für die Bauern, die einberufen waren, zog aber auch die Verfügbaren, ebenso wie die Kriegsgefangenen, zu Festungsarbeiten heran. Während das anfangs noch mehr oder minder sporadisch geschah, wurde es im Dezember 1916 mit dem „Hilfsdienstgesetz“ systematisiert.
Dann: Der Krieg war verloren, die Verluste und Schäden enorm. Aufstände, Revolution allerorten. Dem galt es einen Riegel vorzuschieben – und so wurde in der Weimarer Verfassung von 1919 die Arbeitsdienstpflicht verankert. Fortan gab es finanzielle Unterstützung für die Arbeitslosen nur noch, wenn ihnen die Behörden keine Arbeit anbieten konnten. Jugendliche waren davon besonders betroffen: Sie wurden als erste entlassen bzw. fanden erst gar keine Arbeit. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung wurde die gesetzliche Möglichkeit dann aber nicht mehr weiterverfolgt.
Da es noch keine staatliche Jugendarbeit gab, nutzten private Träger ihre Chance. Das waren vor allem die Kirchen und die bürgerlich-nationalistischen Verbände wie der Wandervogel, die Lebensreform-Bewegung und natürlich auch die extrem-rechten, nach ihren politisch-militärischen Idolen benannten: Bismarck- und Hindenburgjugend, Scharnhorstbund… Sie organisierten Fahrten und (Arbeits-)Lager. So entstand eine regelrechte Arbeitslagerbewegung, an der viele Jugendliche teilnahmen – und ideologisch formiert wurden.

Vom Freiwilligen zum Reichsarbeitsdienst (RAD)

Infolge der „Weltwirtschaftskrise“ (1929–1933) verdreifachte sich in Deutschland die Zahl der Arbeitslosen auf über sechs Millionen. Nun hätte die Regierung Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschließen können, wie das z. B. in den USA mit dem „New Deal“ unter Präsident Roosevelt geschah. Die rechtsnationalistische deutsche Regierung unter Hindenburg und Brüning dagegen wälzte ihr Versagen auf die Betroffenen ab. Sie begrenzte die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Erwachsene auf 36 und für Jugendliche auf 21 Wochen. Für Saisonarbeiter:innen gab es überhaupt keine Unterstützung mehr. Und ab Mitte 1931 wurde sie für Jugendliche und verheiratete Frauen ganz eingestellt. Gleichzeitig wurde die Arbeitslosenunterstützung abgesenkt, auf 12 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zudem wurden 1932 die Löhne eingefroren, so dass auch mit Verdienst kaum noch ein Auskommen war. Diese Maßnahmen haben sicherlich dazu beigetragen dem Faschismus die Tore zu öffnen.
Eine zentrale Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit war 1931 der von Reichskanzler Brüning verordnete „Freiwillige Arbeitsdienst“, der nach der Machtübernahme durch die Faschisten unter dem Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl schnell zu einem verpflichtenden Arbeitsdienst, dann auch für den Krieg, wurde.
„Freiwillig“ klingt gut, ist es aber nicht. Wenn heutzutage abgelehnte Flüchtlinge „freiwillig“ ausreisen, dann doch nur, weil man ihnen hier die Lebensgrundlage entzogen hat. Gleiches gilt für die „Freiwilligkeit“ beim Arbeitsdienst.
Für die Vision der Faschisten, eines neuen Reiches, brauchte man Erfolge – und die gab es mit der Zeit offensichtlich immer mehr, was wiederum die Leute nicht gerade zum Nachdenken über die Ziele anregt, sondern regelrecht begeisterte: Die Arbeitslosigkeit sank bis Herbst 1936 auf eine Million und schon bald waren Arbeitskräfte gesucht. Die Olympiade, Saarland, Österreich und Sudetenland wieder deutsch – Erfolge allerorten, und dann auch im Krieg, zumindest anfangs. „Du wirst gebraucht! Ohne dich geht es nicht!“, hieß die Parole. Da lohnte es sich bei der entstehenden „Volksgemeinschaft“ mitzumachen. Da war dann auch „die Sache mit den Juden“, den KZs usw. nicht mehr so wichtig und der Krieg, den „man uns aufgezwungen hat“, irgendwie unvermeidlich.

Der Zwangsarbeiter Wolf-Dietrich Kroll: „Was gesagt wurde, wurde gemacht. 1944 wurde ich eingezogen (von Schwerin) nach Böhmen zum Arbeitsdienst. Morgens marschierten wir in den Steinbruch oder zum Straßenbau. … Ich habe mich gefreut, für mein Land kämpfen zu dürfen. Im Jahr darauf habe ich dann gekämpft: Ich war 17 Jahre alt…“ (Spiegel 28 – 4.7.20)

Am 26. Juni 1935 war es soweit, der „freiwillige“ wurde zum verpflichtenden Reichsarbeitsdienst (RAD). Da die Arbeitslosigkeit weitgehend überwunden war und die Einführung der Militärdienstpflicht beschlossen, fehlten billige Arbeitskräfte und so sollte er vor allem die Jugend ideologisch formieren, einbinden und erziehen, gemäß dem Gesetzestext: „Die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen.“ Zunächst wurden nur Männer ab 18 Jahren für das verpflichtende halbe Jahr eingezogen (später dann auch für Frauen, dazu mehr im Extra-Beitrag in dieser GWR). Es gab Krankenversicherung, (braune) Uniform, Essen, 12-Mann-Unterkunft (Baracken), wie in den Kasernen gab es täglichen Fahnen- und Stubenappell und mindestens 25 Reichspfennig (umgerechnet ca. 3 €) pro Tag. Dazu Hierl: Die Arbeit „muss getan werden, auch wenn sie materiell wenig abwirft“.
Gleich zu Beginn hatte man 250.000 zum Dienst verpflichtet. 135.000 Männer für den Straßen- und Autobahnbau, der Rest: Erntehilfe, Aufforstung, Flussregulierung, Dammbau, Moore entwässern… Die Arbeit war zweifelsohne „hart“: Bei dem 1935 beschlossenen Bau der Autobahnen z. B. waren 12–16 
Stunden-Schichten üblich. Bei Schlechtwetter gab es keine Bezahlung. Und es gab viele Unfälle: Auf sechs Autobahnkilometer kam ein Toter.
Hermann Göring am 10.9.39: „Heute gibt es einen Mobilmachungsbefehl für jeden Deutschen, sobald er 16 Jahre alt geworden ist. Mädchen wie Jungen. …In Zeiten wo wir mitten im Kampf um Sein oder Nichtsein stehen, hört das Vergnügen auf.“
Man hatte Großes vor, und es wurden immer mehr einberufen: Ab 1938 war der RAD quasi ein militärischer Hilfsdienst und ab September 1939 unterstand er direkter militärischer Kontrolle. 1939 waren bereits 390.000 Männer beim RAD, der zur Bautruppe der Wehrmacht mutierte: Flugplätze, Bunker. Das kriegswichtigste Bauwerk war der Westwall („eine Mauer des Herzens“). Die Grenze zu Frankreich sollte für den „Erzfeind“ unüberwindlich werden. Deshalb wurden über die 600 km von Aachen nach Basel von 1938 bis August 1939 ca. 15.000 Bunkeranlagen, Panzersperren usw. errichtet. Der Westwall hat dann aber die Alliierten nicht aufgehalten. Die Reste des Westwalls kann man immer noch bestaunen.
Die Arbeitsdienstleute waren nicht nur bei der Arbeit gefragt: Sie waren auch ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Präsentation etwa bei Parteitagen, bei Feiern zu Hitlers Geburtstagen usw., wo sie immer in Kolonnen aufmarschieren durften.
Das Zeichen des RAD war der Spaten. Die Ideologie der Faschisten, von den Bewegungen der 1920er Jahre übernommen, war, dass „Arbeit adelt!“ und „frei“ mache. Der Deutsche leiste „schaffende“ Arbeit, entgegen der „raffenden“ der Juden. Schuld an der Misere der 1920er Jahre sei der dem Kapitalismus innewohnende „Rationalisierungswahnsinn“, darum der weitgehende Verzicht auf maschinelle Hilfsmittel. Man war geleitet von der „Erziehung der Jugend“, wer arbeitet komme nicht auf „dumme Gedanken“, Arbeit sei eine Vorbereitung für den „Ernst des Lebens“. Durch harte Arbeit werde der Mann „im späteren Leben“ zu einem guten Arbeiter – und Soldat. „Kälte, Hunger, Durst, Marsch in der Nacht, Lager im Schnee, das will die Jungenschaft. Das macht die Buben hart und stark“, so die Zeitschrift „Jungvolk“, herausgegeben von der Reichsjugendführung 1934. In Selbstzeugnissen der Teilnehmenden spielte diese „Bewährungsprobe“ eine durchaus positiv bewertete, herausragende Funktion.
Bevorzugt herangezogen wurde, wer keine Arbeit hatte bzw. Lücken im Arbeitsbuch. Mit Fehlzeiten galt man als „arbeitsscheu“ und „asozial“. Jugendliche sind durchaus eigenwillig, sie wollen sich den gegebenen Zwängen nicht automatisch unterwerfen. So nimmt es auch kein Wunder, dass sich an vielen Orten Gruppen bildeten, die sich den Arbeits- und Dienstverpflichtungen widersetzten und den Faschisten die Stirn boten: Edelweiß-Piraten, Navajos, Blasen, Kittelbach-Piraten, Swing-Cliquen, die Leipziger Meuten, Junge Garde usw. Sie bekamen den Hass des Systems zu spüren: Wer sich der Arbeitspflicht entzog, wurde ab 1938 polizeilich verfolgt und konnte zu Zuchthaus verurteilt werden. Aber schon bald wurde die Einlieferung ins KZ die übliche Strafe. KZs waren ja eigentlich Zwangsarbeitslager. Für „arbeitsscheue“ Jugendliche wurde 1940 in Moringen (bei Göttingen) ein spezielles KZ errichtet. Sie mussten den „schwarzen Winkel“ tragen. Einige wurden wegen ihres Widerstands sogar hingerichtet.
Um für den „Endsieg“ alle Kräfte zur „höchstmöglichen Entfaltung zu bringen“ gab es schließlich am 27. Januar 1943 
die „Dritte Welle des Volkssturms“, den verpflichtenden, zeitlich unbegrenzten Arbeitseinsatz für alle Männer vom 16. bis zum 65. Lebensjahr und für Frauen von 17 bis 45. Der RAD wurde zur „Reichsarbeitsdienst-Division“ im Frontkampf.

Zusammenfassung

Wie wir gesehen haben: Arbeitslosigkeit und Krieg sind Determinanten, die leicht zu einem verpflichtenden Arbeitsdienst führen können. Dabei war der RAD nur ein, wenngleich ein wichtiger Teil der Arbeitsverpflichtungen für den Krieg.
Wer Mitglied der Hitlerjugend (HJ) war, und das waren fast alle ab zehn Jahren (1938: 8,7 Mio. Mitglieder), der/die hatte keine Freizeit mehr. Standen anfangs noch Basteln, Singen, Tanz, Lager, Fahrten auf der Tagesordnung, wurde dies im Laufe der Zeit immer mehr zum Dienst für den Krieg: Lumpen- und Knochensammeln (z. B. 1938 120.000 Tonnen Knochen), Spenden für die Partei eintreiben, Veranstaltungen vorbereiten, Aufmärsche… also Arbeitseinsätze allerorten. Ab dem 25. März 1938 musste jeder Jugendliche im Alter von zehn bis 18 Jahren unter Strafandrohung Dienst für die Hitlerjugend bzw. den Parteiorganisationen SA und SS leisten. Die Jugendlichen wurden verschiedenen Interessensgruppen zugeordnet: Flieger-HJ: 115.000, Nachrichten-HJ: 30.000, Motor-HJ: 141.000, Marine-HJ (ohne Angaben).
Auch Medizinstudierende hatten an vorlesungsfreien Wochen Arbeitsdienst abzuleisten. Dazu kamen etwa 10 Mio. Fremd-arbeiter:innen, die aus den besetzten Gebieten deportiert wurden und zu Zwangsarbeit verpflichtet waren, sowie die Kriegsgefangenen. Zwangsarbeit musste auch, wie schon erwähnt, in den KZs geleistet werden, für die Kriegsproduktion und für die SS.
Und schließlich die ebenfalls 1935 eingeführte einjährige Militärdienstpflicht, die ja nichts anderes ist als eine entrechtete Zwangsarbeit. Auch das zeigt, wie immer breitere Kreise der Bevölkerung für den Krieg nutzbar gemacht wurden. 1936 wurde die Dienstzeit auf zwei Jahre verlängert und während bis 1939 lediglich die 19- bis 20-Jährigen einberufen wurden, mussten 1942 bereits die 18-Jährigen einrücken, 1944 die 17-Jährigen und schließlich durch Führererlass am 25. Sept. 1944 alle ab 16 Jahren.

Heinrich Brüning, geboren in Münster. Er stammte aus einer Kaufmannsfamilie, wurde Geschäftsführer des christlichen Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reichstagsabgeordneter der Zentrumspartei und schon bald deren Vorsitzender. Er wurde im März 1930 vom Reichspräsidenten Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Ein Ziel der Regierung: Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit. Zu diesem Zweck schuf er 1932 den „Freiwilligen Arbeitsdienst“. Er regierte autoritär (Präsidialregierung) mit immer neuen Notverordnungen. Brüning wurde Ende Mai 1932 auf Betreiben von General von Schleicher entlassen. Dieser wollte die NSDAP zähmen, indem er ihre Vorstellungen vorwegnahm. Schleicher wurde 1934 beim sogenannten Röhm-Putsch ermordet. Bei dieser von Hitler befohlenen Mordaktion gegen die SA-Führung wurden am 30.6.1934 rund 200 getötet. Brüning floh daraufhin, zuerst in die Niederlande, dann in die USA. Nach dem Krieg war er Professor in Köln.

Konstantin Hierl. Der Offizier wurde bereits 1927 Mitglied der NSDAP. Der „alte Gefolgsmann von Adolf Hitler“ stieg 1929 in die Reichsleitung auf, wurde 1932 Beauftragter Hitlers für den Arbeitsdienst, den er als Reichsarbeitsführer ab 1935 zum Reichsarbeitsdienst (RAD) ausbaute und ihn zu einer militärischen Hilfstruppe für den Krieg machte. Hierl wurde nach dem Krieg, bei den Nürnberger Prozessen, als „Hauptschuldiger“, je nach Quelle, zu drei Jahren Internierungshaft oder fünf Jahren Arbeitslager verurteilt.
Noch 1977 war er einer von 17 Ehrenbürgern seiner Geburtsstadt Parsberg in der Oberpfalz. Der damalige Bürgermeister Heinrich Träger: Es „besteht und bestand keine Veranlassung ihm die Ehrenbürgerrechte abzuerkennen“. Die RAD-Veteranenorganisation „Bund der Notgemeinschaften der berufsmäßigen ehemaligen Arbeitsdienstangehörigen und ihrer Hinterbliebenen“ wandte sich gegen die „sattsam bekannte Verleumdungskampagne“ und bescheinigt ihrem Chef „untadelige und vorbildhafte Eigenschaften“, „moralisch saubere Grundhaltung“ und „wirkliche Herzensgüte“. Hierl, kurz vor seinem Tod 1955, in seinen Memoiren „Im Dienst für Deutschland“: Harte Arbeit habe noch nie jemand geschadet. „Haltet die Treue unserer Idee… als Ehrendienst am Volk, als Erziehungseinrichtung zu einem hohen Sozialethos und damit als hohe Schule der Volkskameradschaft.“

Verwendete Literatur:
Reichsarbeitsdienst
Ehrenbürger – Gesunder Schlaf. Der Spiegel Nr. 26 – 20.6.1977
Bendikowski, Tillmann: Hitlerwetter: Das ganz normale Leben in der Diktatur: Die deutschen und das Dritte Reich. München 2022
Hafeneger, Benno / Fritz, Michael: Sie starben für Führer, Volk und Vaterland – Ein Lesebuch zur Kriegsbegeisterung junger Männer. Frankfurt/M. 1993
Paetz, Berthold: Von Leistungskürzungen zur Arbeitspflicht – 70 Jahre Reichsarbeitsdienst. Der Freitag Nr. 23 – 10.6.2005

Dies ist ein Beitrag aus der aktuellen Ausgabe der Graswurzelrevolution. Schnupperabos zum Kennenlernen gibt es hier.

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