Am 4. Februar 2026 wurde in Ungarn nach einer fast einjährigen Justizfarce im sogenannten Budapest-Komplex das Urteil gegen Maja, eine antifaschistische non-binäre Person aus Thüringen, gesprochen: Acht Jahre verschärfte Haftbedingungen im ungarischen Zuchthaus. Ist schon diese Dauer unter den dortigen unmenschlichen Umständen lebensbedrohlich, ging die Staatsanwaltschaft umgehend in Berufung, weil sie absurde 24 Jahre „zur Abschreckung“ gefordert hatte. Auch die Verteidigung legte daraufhin Rechtsmittel ein, um einen Freispruch oder zumindest eine geringere Strafe zu ermöglichen. Mit dem Warten auf die nächste Instanz verlängert sich der Alptraum, den Maja seit Jahren durchleiden muss, denn bis das Urteil rechtskräftig wird, dauert die Untersuchungshaft in Budapest an.
Alle, die den Fall nicht näher mitverfolgt haben, fragen sich: Warum acht Jahre Kerker? Oder gar die Forderung nach mörderischen 24 Jahren? Dafür gibt es keine rationale Erklärung, die irgendwie menschlicher Verhältnismäßigkeit oder auch nur einer – ohnehin schon an sich fragwürdigen – rechtsstaatlichen Strafverfolgungspraxis entspricht.
Deutsch-ungarisches Halali auf Antifas
Hintergrund sind die antifaschistischen Proteste gegen die alljährlich zelebrierte NS-Verherrlichung in der ungarischen Hauptstadt. Jeden Februar geben sich Tausende organisierte Nazis aus allen Ländern beim „Tag der Ehre“ ein Stelldichein und vernetzen sich für künftige braune Umtriebe. Höhepunkt ist ein faschistisches Reenactment, bei dem die Nazis in Wehrmachts- und SS-Uniformen durch Budapest und das Umland wandern – wohlwollend geduldet vom rechtsautoritären ungarischen Regime unter Viktor Orbán. 2023 kam es am Rand des neofaschistischen Großevents zu körperlichen Auseinandersetzungen, bei denen mehrere Nazis verletzt wurden. Ungarn blies daraufhin zur Treibjagd auf Antifaschist*innen – und die deutschen Behörden leisten seither eifrig Schützenhilfe. Viele Beschuldigte sahen keine andere Möglichkeit, als unterzutauchen.
Schon früh geriet Maja prominent ins Visier, und die Repressionsorgane begannen mit vereinten Kräften, ein abschreckendes Exempel zu statuieren: Nach der brutalen Verhaftung im Dezember 2023 in Berlin begann ein mehrmonatiger Kampf gegen die drohende Auslieferung. Sind ungarische Haft und Gerichtsverfahren ohnehin menschenverachtend, sind Trans*personen in einem explizit queerfeindlichen Staat doppelt gefährdet. Ende Juni 2024 begingen die deutschen Behörden einen offenen Rechtsbruch, indem sie Maja in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Budapest verschleppten – obwohl oder eigentlich gerade weil für den nächsten Morgen der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erwartet wurde, das wie erwartet die Auslieferung untersagte. Das höchste Gericht verpflichtete die deutschen Behörden dazu, die unrechtmäßige Auslieferung rückgängig zu machen – was ebenso folgenlos blieb wie die Solidaritätskampagnen und politischen Petitionen breiter gesellschaftlicher Kreise. Rechtsbrüche und Tatenlosigkeit sollen klar signalisieren: Antifaschismus ist ein so schweres Kapitalverbrechen, dass Grund- und Menschenrechte und juristische Standards nicht mehr greifen. Und weil Folter in Deutschland doch allzu problematisch ist, kann die deutsch-ungarische Zusammenarbeit das Weitere übernehmen.
Kapitalverbrechen Antifaschismus
Was in Budapest unter dem Namen „Untersuchungsgefängnis“ läuft, entspricht eher dem Konzept eines mittelalterlichen Kerkers: Schimmliges Essen, Heerscharen von Ungeziefer, mangelhafte Dusch- und Gesundheitsversorgung, stündliche Kontrollen in der Nacht und demütigende Intimdurchsuchungen sollen die Gefangenen brechen. Vor allem aber die Isolationsfolter trieb Maja dazu, in einen mehrwöchigen Hungerstreik zu treten – ohne Erfolg.
Ebenso ist das, was in Ungarn „Justiz“ genannt wird, sogar nach bürgerlichen Minimalmaßstäben eine Farce. Und wenn es gegen Antifaschist*innen geht, läuft das institutionalisierte Unrechtswesen zu Höchstform auf: Angemessene Möglichkeiten zur Vorbereitung auf den Prozess? Fehlanzeige. Übersetzung aller Prozessakten und Abläufe? Fehlanzeige. Unbehinderte öffentliche Prozessbegleitung? Fehlanzeige. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen.
Stattdessen: Vorab das „Deal“-Angebot an Maja, ein Geständnis abzulegen, auf Beweiserhebung zu verzichten und im Gegenzug „nur“ 18 Jahre unter besonders schweren Bedingungen zu bekommen. Bei jedem Prozesstag Vorführung von Maja in Ketten und an einer Hundeleine, um die öffentliche Demütigung auf die Spitze zu treiben. Ständige Vorverurteilungen und Diffamierungen – nicht nur durch die Presse oder durch als Zeug*innen geladene oder im Saal versammelte Nazis, sondern auch durch den Richter. Verbote von Solidaritätskundgebungen und Nichtzulassung von politisch unliebsamen Beobachter*innen. Auch diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Dass mitten im Prozess noch die Verfahren gegen zwei weitere Antifaschist*innen hinzugezogen wurden, gegen die in Abwesenheit verhandelt wurde, ist verglichen mit all den anderen Rechtsbeugungen noch harmlos.
Paradebeispiel eines politischen Prozesses
Ob Maja an den beiden Auseinandersetzungen beteiligt war, wurde nie ernsthaft geprüft. Für einen der beiden Vorfälle fanden sich weder Zeug*innen noch Filmaufnahmen oder auch nur Indizien. Beim anderen Vorfall zeigten Videos eine Person, die möglicherweise von der Statur Ähnlichkeit aufweist – aber sie ist nicht aktiv am Geschehen beteiligt.
Es ging aber nicht darum, Körperverletzungen aufzuklären und konkrete Handlungen nachzuweisen. Es ging von Anfang an um eine Generalabrechnung mit Antifaschismus als Haltung. Solidaritätsaktivitäten im In- und Ausland und politische Prozesserklärungen wertete der Richter ebenso als „Beweise“ für Majas als „terroristisch“ eingestufte Überzeugung wie den Hungerstreik, der die „Missachtung des Gerichts“ zum Ausdruck bringe.
„Nicht nur in der Anklage, immer wieder wurde jedoch auch über den Prozess hinaus die emanzipatorische, antifaschistische Lehre, wie sie uns nach Krieg, Faschismus und Kolonialismus blieb, als Terror dargestellt“, erklärte Maja im Schlusswort vor der Urteilsverkündung. „In mir sehnt sich nichts nach Gewalt. Da ist kein Wunsch, zu verletzen oder zu töten, ja mein Verstand sträubt sich dagegen. Ich will weder Tyrann*in noch Held*in sein.“ (1)
Das alles spielte in diesem Verfahren aber keine Rolle. Vor Gericht stand Antifaschismus – und noch weit mehr: Maja ist für das rechtsautoritäre Regime das Feindbild schlechthin. Eine ausländische, antifaschistische, queere Person ist die perfekte Projektionsfläche und kann für den laufenden Wahlkampf ebenso genutzt werden wie für die sonstige Hetzpropaganda.
Bring Maja back!
Im Urteil am 4. Februar 2026 waren bis zu 24 Jahre möglich, und viele Beobachter*innen waren erleichtert, als es „nur“ acht Jahre Zuchthaus waren. Dabei ging die Frage unter: Acht Jahre wofür? Dafür, von deutschen Behörden unrechtmäßig ausgeliefert worden zu sein und eine antifaschistische Überzeugung zu vertreten? Von einem individuellen Tatnachweis ist ja keine Spur.
Stattdessen lehnen sich die internationale Presse und deutsche Politiker*innen entspannt zurück: So schlimm ist es ja gar nicht. Sogar neun Jahre hatte die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht München gegen die ebenfalls im Budapest-Komplex angeklagte Hanna gefordert (vgl. GWR 505). Die Antifaschistin bekam im September 2025 fünf Jahre, ebenfalls ohne Beweise, ob sie auch nur anwesend war, und vor deutschen Gerichten geht ja alles rechtsstaatlich zu. Nun gut, dann eben acht Jahre in Budapest. – Auch wenn das nicht so offen formuliert wird, schwingt es unterschwellig in vielen Stellungnahmen mit. Um nur ein prominentes Beispiel von vielen zu nennen: Außenminister Johann Wadephul, der sich vor einigen Monaten noch (nicht zuletzt aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts) für eine Rücküberstellung ausgesprochen hatte, erkennt jetzt das ungarische Unrechtsurteil ebenso an wie die bevorstehende Revision. Grünes Licht für anhaltende Folter und systematische Zerstörung von Maja in Ungarn also. Denn – so die unausgesprochene Logik – Antifaschismus ist ja irgendwie Terrorismus. Sagt ja auch Donald Trump, und die USA sind Profi in Sachen Krieg gegen Terror.
Diese Selbstzufriedenheit, Ignoranz, Passivität und Duldung von Menschenrechtsverletzungen im Fall von Antifaschist*innen sind ein Skandal: Acht Jahre unter erschwerten Bedingungen sind lebensbedrohlich – und das wird billigend in Kauf genommen, denn der gesamte Budapest-Komplex ist ein staatlicher Frontalangriff auf antifaschistische Ideen und Strukturen. Er soll einschüchtern und abschrecken.
Bis zum rechtskräftigen Urteil bleibt Maja in Untersuchungshaft, muss also noch viele Monate oder Jahre unter zerstörerischen Isolationshaftbedingungen im ungarischen Verlies ausharren. Um Maja zu retten, sind jetzt vereinte Kampagnen notwendig. „Ich fordere, dass Maja für ein faires Verfahren in Deutschland jetzt zurückgebracht wird. Wie die Auslieferung ist auch die Rücküberstellung eine politische Frage. Maja müssen endlich Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gewährt werden“, (2) forderte Majas Vater Wolfgang Jarosch nach dem Urteil.
Erste Protestdemonstrationen gab es schon nach der Urteilsverkündung, unter anderem in Jena. Das kann aber nur ein minimaler Anfang sein. Es gibt viele Möglichkeiten, Maja und den Kampf für Freiheit zu unterstützen: Ermutigende Solidaritätspostkarten helfen ebenso wie Spenden für die hohen Prozesskosten, die Verbreitung von Informationen zur Lage von Maja und die Teilnahme an Vorträgen und Kundgebungen.
(1) https://www.basc.news/kein-letztes-wort-majas-rede-zum-prozessende/
(2) taz-Interview vom 5.2.26, https://taz.de/Vater-von-Maja-T-nach-dem-Urteil/!6151768/
Aktuelle Informationen:
basc.news
alle-antifa.org
Dies ist ein Beitrag aus der aktuellen Ausgabe der Graswurzelrevolution. Schnupperabos zum Kennenlernen gibt es hier.