Zum Demonstrationsverbot beim Castor-Transport im November 2004
Im Namen des Grundrechts auf Demonstration gegen das allgemeine Versammlungsverbot
Zugleich: Ankündigung erneuter, grundrechtlich argosäugiger Demonstrationsbeobachtung. Beizeiten, am 22. Oktober 2004, hat die Bezirksregierung Lüneburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Allgemein wird verfügt, dass das "Versammlungsrecht" innerhalb eines großzügig bemessenen Korridors 10 bzw. 8 Tage lang von Bürgerinnen und Bürgern zu praktizieren verboten werde. Weiterlesen