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"Der Staat braucht Gruppen wie die RAF"
Zur Verurteilung von Birgit Hogefeld und ihrer RAF-Kritik
Am Dienstag, 5.11., ging am Oberlandesgericht
Frankfurt/M. ein weiteres Kapitel in der anscheinend unendlichen
Geschichte Staat versus RAF (Rote Armee Fraktion) zu Ende. Das
ehemalige RAF-Mitglied Birgit Hogefeld, Aktivistin in den 80er
Jahren oder der sogenannten "dritten Generation", wurde wegen
angeblich dreifachen Mordes, vierfachen Mordversuchs, RAF-Mitgliedschaft,
des Sprengstoffanschlags auf den Knast Weiterstadt, Freiheitsberaubung
und Waffenbesitzes zu lebenslanger Haft verurteilt. Für uns
Anlaß, den Prozeß und insbesondere Birgit Hogefelds
heutige Selbstkritik zu betrachten. (Red.)
Das Gerichtsverfahren hatte 2 Jahre gedauert, die Richter
attestierten Hogefeld "eine besondere Schwere der Schuld", was
eine vorzeitige Haftentlassung stark erschwert. Angeklagt war
Hogefeld neben Weiterstadt wegen der Ermordnung des einfachen
US-Soldaten Pimental und dem darauffolgenden Anschlag auf die
US-Air Base (2 Tote) 1985, dem Anschlag auf Staatssekretär
Tietmeyer 1988 und dem Tod des BGS-Polizisten Newrzella bei ihrer
Festnahme in Bad Kleinen im Juni 1993, bei der ihr Freund Wolfgang
Grams durch den BGS erschossen wurde - was durch ungeheuerliche
Ermittlungsfehler zu verdunkeln versucht wurde.
Der Prozeß - eine Farce Es war ein Prozeß unter Vorsitz des Richters Schieferstein,
der sich nahtlos in die Prozeßgeschichte gegen die RAF einreihen
läßt. Hogefeld fühlte sich vom ersten Tag an vorverurteilt,
bei der Beweisführung wurden Fakten hingebogen. Um aus der
Fülle von Beispielen nur zwei herauszugreifen:
- Als ein Indiz für Hogefelds Beteiligung am Pimental-Mord
diente eine Unterschrift für den Kauf eines Autos, das
bei der Tat benutzt wurde. Hogefeld soll diesen Kaufvertrag
unterschrieben haben. Doch selbst die Schriftgutachter des Bundeskriminalamts
konnten die Unterschrift nicht mit Sicherheit Hogefeld zuordnen.
Die Unterschrift stammte aber von einer Frau. Was macht die
Bundesanwaltschaft? Sie will den Beweis durch Negativausschlußverfahren
führen: zur Tatzeit seien nach Erkenntnissen des Staates
fünf Frauen RAF- Mitglieder gewesen, vier könnten
es nicht gewesen sein, es bleibe also nur Hogefeld (Hogefeld
hatte zwar ihre RAF- Mitgliedschaft zugegeben, nicht aber ab
wann sie Mitglied war). (1) Noch am Tag der
Urteilsverkündung versuchte Hogefeld-Verteidigerin Ursula
Seifert neue Beweisanträge einzubringen, weil sich gerade
öffentlich herausgestellt hatte, daß der jahrelang
von der Bundesanwaltschaft als RAF-Mitglied gesuchte Christoph
Seidler nie Mitglied war, wodurch die Fragwürdigkeit des
Ausschlußverfahrens noch einmal offensichtlich geworden
sei. Doch wie nahezu alle Beweisanträge vorher wurde auch
dieser abgeschmettert.
- Als ein weiterer Beweis für den Kauf des Pimental-Tatautos
wurde die Aussage der Autoverkäuferin gewertet, die Käuferin
sei starke Raucherin gewesen und habe daher verfärbte Zähne
gehabt, sogar erkennbare Zahnlücken. Nun hat Birgit Hogefeld
in ihrem Leben weder geraucht noch verfärbte oder lückenhafte
Zähne gehabt. Was macht die Bundesanwaltschaft? Sie modelt
eine Aussage von Hogefelds heutigem Zahnarzt, sie habe leichte,
kaum sichtbare Karies gehabt, dahingehend um, das sei mit "Verfärbung"
gemeint gewesen und die Zahnlücken, da nicht vorhanden,
seien eben angemalt gewesen. (2) Ernsthaft,
das ist kein Witz - und das in einem Mordprozeß!
Da überrascht es dann sogar noch, daß Hogefeld vom Bad-Kleinen-Mordvorwurf
freigesprochen wurde (schon die Anklage war absurd - Hogefeld war
längst festgenommen, als die Schüsse fielen), was allerdings
keine Auswirkung auf die Höhe der Haftstrafe mehr hatte. Gisela
Wiese (Pax Christi) und Pfarrer Hubertus Janssen, die im Auftrag
des "Komitees für Grundrechte und Demokratie" den Prozeß
durchgängig beobachteten, erklärten nach dem Urteil:
"Das Gericht wäre gehalten gewesen, nicht nur
der Verteidigung zureichende Einsichtschancen zu geben, sondern
den von exekutivischen Geheimhaltungen überschatteten Prozeß
abzubrechen; in jedem Fall auf diesbezüglichen Anklagen und
deren Weiterbehandlung zu verzichten. Der 5. Strafsenat tat mitnichten
so. Er verhandelte und urteilte nun im Zeichen der eindeutigen
Dominanz der Anklage und ihres politisch innenministeriellen Bezugsfeldes."
Peinlich allerdings, wenn die vom demokratischen Ideal durchdrungenen
ProzeßbeobachterInnen abschließend konstatieren: "Gerichte
sollen Recht sprechen. Sie sollen dies tun, auch wenn die möglichen
Urteile für die Betroffenen im Rahmen geltenden Rechts hart
ausfallen mögen. Indes: (...) Solche Gerichte hat die Bundesrepublik,
soweit sie sich zu Recht als demokratischen Rechtsstaat bezeichnet,
nicht verdient."
Sie glauben an den guten Rechtsstaat und müssen wider ihr
eigenes Erleben den Hogefeld-Prozeß als Ausnahme, nicht
als Regel interpretieren. Es bräuchte in heutiger Zeit einmal
einen radikalen Kritiker politischer Justiz wie Emil Julius Gumbel
in den 20er Jahren, der statistisch einwandfrei und von den Fakten
her unwiderlegbar die Anklagepunkte und Strafbemessungen, und
auch noch die Haftbedingungen von linken GesetzesübertreterInnen
mit denen von rechtsextremen "Einzeltätern" und ihren Gesetzesübertretungen
vergleicht und auflistet. Eine Riesendiskrepanz würde sich
offenbaren. Die ungeheuren, in manchen Fällen schon weit
über 20 Jahre gehenden Haftstrafen für RAF-Mitglieder
suchen in der Rechtsgeschichte der BRD, inclusive der Verurteilungen
für Nazi-Verbrechen, Vergleichbares. Es gibt die politische
Justiz, und sie ist konstitutiv für den bürgerlichen
Rechtsstaat! Also ist da schon eher der Berliner UnterstützerInnengruppe
"Prozeßbüro Hogefeld" zuzustimmen, die nach dem Urteil
zu dem Schluß kommt:
"Der Strafsenat handelte in seiner
Abhängigkeit von der Bundesanwaltschaft nicht anders als
vor zwanzig Jahren. Damit ist alles Gerede von den angeblichen
Widersprüchen im Repressionsapparat konterkariert." (3)
Birgit Hogefelds kritische Auseinandersetzung mit der RAF-Geschichte
Konterkariert wird durch die Prozeßführung allerdings
auch eine vielgeliebte These von UnterstützerInnengruppen der
RAF, nach welcher Kritik an der Gewaltförmigeit des RAF-Kampfes
von staatlicher Seite honoriert würde, woraus dann immer wieder
die Systemsprengkraft des bewaffneten Kampfes und die angebliche
Systemimmanenz gewaltfreien Kampfes gefolgert wurde. Honoriert wird
eben nicht, das zeigt der Hogefeld- Prozeß, die radikale Selbstkritik
der Gewalt (von den UnterstützerInnen geradezu denunziatorisch
"Abschwören" genannt), honoriert wird etwas ganz anderes: die
Denunziation anderer, die Vernutzung als "Kronzeuge" und das Sich-Einfügen
in den Rechtsstaat. So haben viele ehemalige RAF-Mitglieder, vor
allem infolge ihrer Entdeckung in der DDR nach 1989 gehandelt -
Birgit Hogefeld und manch andere heutige RAF-KritikerIn aber nicht.
Hogefeld hat niemanden denunziert, sie hat sich der Kronzeugenregelung
widersetzt - und sie hat sich trotzdem während des Prozesses
kritisch mit ihrer eigenen RAF-Geschichte auseinandergesetzt. Das
verdient ungeheuren Respekt, denn sie hat darauf verzichtet, sich
im Knast auf die RAF-Identität des bewaffneten Kampfes zurückzuziehen,
die für viele das einzige war, womit sie sich gegen die tägliche
Repression wehren und dem ständigen Druck standhalten konnten.
Zweimal, am 21. Juli 1995 und in ihrer
Schlußerklärung am 29.10.96 (4),
hat sich Hogefeld ausführlich mit ihrer RAF-Vergangenheit
auseinandergesetzt. Daß sie das im Gerichtssaal getan hat,
kann ihr angesichts der Kontaktsperre und der Unmöglichkeit,
im Knast eine wirkliche Diskussion mit der kritischen Öffentlichkeit
zu führen, niemand verübeln.
Beide Selbstkritiken sind bemerkenswert: Birgit Hogefeld sah
und sieht ihren Aufbruch und den "Kampf für eine andere Welt
zu jeder Zeit begründet und gerechtfertigt" und auch, daß
ein solcher Kampf konfrontativ geführt werden muß (95er-Erklärung).
Allerdings hat die Erschießung des US-Soldaten Pimental,
die ihr im Prozeß persönlich nicht nachgewiesen werden
konnte (trotz Urteil), für die sie sich aber politisch mitverantwortlich
fühlt, zur revolutionären Selbstkritik geführt:
"Eine solche Aktion: 1985 hier einen einfachen GI der
US-Armee zu erschießen, um an dessen Ausweis zu kommen,
ist mit revolutionärer Moral und revolutionären Zielen
nicht vereinbar. Ich denke, es ist falsch und ignorant, diese
Aktion sozusagen als 'politischen Unfall' abzutun, wie wir das
damals gemacht haben, denn in Wirklichkeit spiegelt sich in ihr
die Denklogik wider, die unserem Politikverständnis und unseren
Bestimmungen Mitte der 80er Jahre entsprach. (...) Wie konnte
es dazu kommen, daß Menschen, die aufgestanden waren, um
für eine gerechte und menschliche Welt zu kämpfen, sich
so weit von ihren ursprünglichen Idealen entfernten?" (95er-
Erklärung)
Die Geschichte der RAF sieht Hogefeld heute als eine zunehmende
Abkopplung der RAF von der sozialen Realität der BRD, bedingt
auch durch die Theorie von der Einkreisung der Metropolen durch
die Befreiungsbewegungen im Trikont, die zu mythischer Stärke
aufgeblasen wurden. Hogefeld bestätigt in ihrem selbstkritischen
Rückblick als eine derjenigen, die dabeigewesen ist, die Schwierigkeiten,
vor die sich eine entschieden kritische Solidarität, wie sie
u.a. von gewaltfreien AnarchistInnen in den 70er und 80er Jahren
geleistet werden wollte, gestellt sah: "Solidarisches Handeln an
der Frage der Haftbedingungen bei gleichzeitiger Kritik oder Infragestellung
unserer politischen Konzeption war nicht erwünscht." (95er-Erklärung)
Als Hogefeld von den sozialen Bewegungen zunehmend ausstieg
und sich Ende der 70er Jahre auf die Unterstützung für
die Inhaftierten konzentrierte, hatte eine ungeheure Repressions-
und Einschüchterungskampagne des Staates und der Medien eben
diese UnterstützerInnen zu einer eingeschränkten Realitätssicht
getrieben:
"Ich wußte Bescheid über Nato-Strategien
und -Manöver, las jede Meldung über ... brutale Bulleneinsätze
gegen Anti-AKW-Demonstrationen. Dagegen wußte ich reichlich
wenig über inhaltliche Auseinandersetzungen und Fragen in
diesen Bewegungen. Unsere auf einen bestimmten Ausschnitt reduzierte
Wahrnehmung der Welt, einen Ausschnitt, der zwar real existiert
hat und auch heute existiert, aber eben nur einen Teil der Realität
ausmacht, führte zwangsläufig zu einem falschen, weil
eingeengten Bild, in dem alles zu einem Schwarzweißschema
zusammengepreßt wurde." (95er-Erklärung)
Hogefeld bewegte sich in einer zunehmend abgeschotteten Subkultur.
Neben der Repression findet sie damit einen zweiten Grund für
die Welle von KronzeugInnenaussagen nach 1989:
"Gruppenstrukturen, die keine Differenzen geschweige
denn Widersprüche aushalten, müssen nicht, aber können
leicht verhindern, daß Menschen wachsen und an innerer Stärke
gewinnen. Ich will damit den Verrat unserer ehemaligen Mitglieder,
mit dem sie auf dem Rücken von GenossInnen ihre eigene Haut
gerettet haben, nicht entschuldigen, aber ich denke auch, daß
es dabei einen hausgemachten Anteil gibt." (95er- Erklärung)
Die Binnenrealitätssicht der Gruppe führte schließlich
auch zur praktischen Isolierung von den Massenbewegungen der Zeit:
"Einerseits fanden wir Kämpfe an den unterschiedlichen
Fragen - ob gegen AKW's, Startbahn West usw. - positiv, und sie
waren uns oft aus unserer eigenen Geschichte nah, gleichzeitig
standen sie aber bei uns auch immer im Verdacht, Kämpfe für
weitere Metropolenprivilegien zu sein. Aber gerade die Kämpfe,
die an den eigenen Erfahrungen und Lebenssituationen ansetzen,
sind Wurzel und Basis für jeden Aufbruch, und daraus entsteht
Bewußtsein - oder kann entstehen - das über den konkreten
Ansatz hinausgeht. Aber selbst wenn das nicht so ist, sind Forderungen,
die die eigenen Lebensgrundlagen verbessern oder sichern oder
die Kriege verhindern sollen, für sich genommen legitim.
Wir dagegen haben solche Kämpfe und ihre Inhalte lange Zeit
nicht ernst genommen, sondern haben darin vielmehr nur den geringen
Teil der Leute gesucht, die über den jeweiligen konkreten
Anlaß hinaus zu systemsprengenden Perspektiven und Bestimmungen
kommen wollten. Wenn wir mit solchen Leuten zusammengekommen sind,
hieß das immer, daß sie sich dann von den Bewegungen
aus denen sie kamen, getrennt haben, was ich im Nachhinein als
große politische Dummheit sehe, weil das unsere Isolierung
in den 80er Jahren ... zementiert hat." (95er-Erklärung)
Hogefeld war auch schon an der 1992er-Verzichtserklärung der
RAF auf Anschläge gegen Menschen beteiligt gewesen. In ihrer
Prozeßschlußerklärung hat Hogefeld die noch bestehenden
RAF-Gruppen zur Selbstauflösung aufgerufen. Dabei hat sie eine
radikal realistische Sicht von der politischen Stärke der RAF,
die viele ihrer Mitglieder lange und bis hin zur Mythologie einer
militärischen Entscheidung 1977 geleugnet haben:
"Da kam es sehr schnell zu Verselbständigungen
und einer Eskalation des Militärischen - Bomben-Autos, noch
zusätzlich bestückt mit Metallteilen, die Menschen zerrissen
haben und auch zerreißen sollten, Genickschüsse oder
die Erschießung von Geiseln, wie schon bei der Botschaftsbesetzung
in Stockholm. Wir waren denen, die wir bekämpfen wollten,
in dieser Hinsicht sehr ähnlich und sind ihnen wohl immer
ähnlicher geworden. (...) Wenn es Erfahrungen gibt, die aus
den Kämpfen bewaffneter oder militanter Gruppen hier gezogen
werden können, dann gehört dazu unbedingt die, daß
aus solchen Kämpfen keine Massenmobilisierung und in der
Regel sogar überhaupt keine Mobilisierung entsteht." (Schlußerklärung)
Wenn die RAF aber politisch so schwach war, warum dieser Aufwand
von seiten des Staates? Warum diese Prozesse, Isolationshaft, Verhinderung
einer Diskussion seit Ende der 80er Jahre? Der Staat hat sich einen
"Popanz" gehalten, mit dem er die repressive Weiterentwicklung des
Rechtsstaats plausibel machen wollte, ohne sich weiter legitimieren
zu müssen. Zu dieser bitteren Erkenntnis kommt nun auch Birgit
Hogefeld:
"Ich habe mich lange gegen den Gedanken gesträubt,
daß dieser Staat, zumindest der reaktionäre Teil seines
Sicherheits- und Justizapparats, Gruppen wie die RAF braucht,
um aus deren Bekämpfung für sich selber Sinn und Identität
zu ziehen. Doch gerade aus dieser Blockierung einer gemeinsamen
wie auch der öffentlichen Diskussion der RAF-Gefangenen Ende
der 80er Jahre, aber auch aus den Erfahrungen, die ich seit meiner
Verhaftung gemacht habe, bleibt eigentlich keine andere Interpretationsmöglichkeit."
(Schlußerklärung)
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