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Solidarität mit Tobias Pflüger!

Aufruf gegen Krieg darf nicht illegal sein!

| Daniel Weitbrecht

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir möchten Euch mitteilen, dass der Prozess gegen den GWR-Autor Tobias Pflüger wegen “öffentlicher Aufforderung zur Fahnenflucht” am 28. Juni 2000 um 09.00 Uhr im Amtsgericht Tübingen (Doblerstraße 14), Raum 036 Erdgeschoss stattfindet. Mit Eurer Anwesenheit könnt Ihr Eure Solidarität zum Ausdruck bringen.

Tobias hat während des NATO-Krieges gegen Jugoslawien mehrfach Soldaten aller Kriegsparteien zum Verweigern und/oder Desertieren aufgerufen (siehe auch: www.tobias-pflueger.de/archiv/antikrieg/Desert2.html).

Während des Jugoslawienkrieges war Tobias bei über 30 Veranstaltungen und Reden gegen den Krieg aktiv. Von einigen dieser Veranstaltungen berichteten auch Zeitungen, so in Tübingen, München und Calw. Dies nahmen die dortigen Staatsanwaltschaften zum Anlass Ermittlungen einzuleiten. In Frankfurt wurde ein von Tobias u.a. erstellter konkreter Aufruf zur Verweigerung und/oder Desertion bei einer Veranstaltung verteilt. Dieser wurde in verschiedenen Zeitschriften abgedruckt, u.a. in Giessen. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt leitete Ermittlungen ein, die Staatsanwaltschaft Giessen jedoch stellte die Ermittlungen ein.

Schlussendlich wurden alle übrigen Ermittlungen in Tübingen zusammengezogen und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Das Tübinger Amtsgericht unter Richter Hirn ließ einen Strafbefehl über 3.500,- DM zu. Tobias erhob gegen den Strafbefehl Einspruch, weshalb nun diese Gerichtsverhandlung stattfinden wird. In ähnlichen Verfahren in Berlin gab es mehrere Freisprüche (siehe u.a. GWR, 244, 247, 249). In den meisten Fällen, weil die Richter die Desertionsaufrufe durch das Recht zur freien Meinungsäußerung abgedeckt sahen. In einem Fall sogar, weil das Gericht nicht ausschloss, dass der Nato-Krieg (völker-)rechtswidrig ist.

In LeserInnenbriefen äußerten FriedensfreundInnen ihr Unverständnis, dass die Aufforderung, sich nicht an einer strafbaren Handlung – nämlich dem Angriffskrieg – zu beteiligen, strafbar sein soll, jedoch das Durchführen eines Angriffskrieges straffrei bleiben soll. Es sitzen die Falschen vor Gericht. LeserInnenbriefe zum jetzigen Prozess sind sehr sinnvoll.

Es werden auf Tobias Prozesskosten zukommen, bitte beteiligt Euch daran. (Rechtshilfefond Pflüger, Kontonummer 11708085, bei der Kreissparkasse Tübingen BLZ 641.500.20). Falls wider Erwarten Geld übrig bleiben sollte, wird es zur Hälfte in die Rechtshilfe für die – in gleicher Sache angeklagten – FreundInnen in Berlin gehen und zur anderen Hälfte IMI e.V. zufliessen.

Aktuelle Infos zum Fall erhaltet Ihr auf der Homepage von Tobias Pflüger (www.tobias-pflueger.de). Den Aufruf zur Verweigerung und/oder Desertion haben ca. 200 Leute während des Krieges unterschrieben. Unser Vorschlag ist: Die (bei IMI zu bestellende) Anzeige im Schwäbischen Tagblatt auch mit Eurer Unterschrift zu veröffentlichen. Gruß,

Anmerkungen

Infos/Unterschriftenlisten gibt es bei:

IMI e.V.
Im Sudhaus
Hechingerstr. 203
72072 Tübingen
Tel./Fax: 07071/49154 und 40159

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