aktuelles

Bundesanwaltschaft dreht durch

Anklage wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" gegen Castor-Gegner aus dem gewaltfrei-libertären Spektrum

| Anti-AKW/Castor-Gruppe Heidelberg, Castor-Arbeitskreis der Gewaltfreien Aktionsgruppe Heidelberg, Redaktion Graswurzelrevolution Heidelberg, Friedensladen im EWZ-Heidelberg

Nach eintägigem Polizeigewahrsam und Hausdurchsuchungen gegen drei Castor-Gegner aus dem Graswurzelspektrum in den Städten Mannheim und Heidelberg hat die Karlsruher Bundesanwaltschaft am 10.10.2000 Anklage wegen “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchtem Anschlag auf öffentliche Einrichtungen und Bahnanlagen und versuchte Zerstörung von Bauwerken” erhoben. Da einer der vorübergehend Festgenommenen gleichzeitig langjähriger Redakteur der Zeitung “Graswurzelrevolution” ist und dem Staatsschutz daher die Zugehörigkeit der Beschuldigten zum gewaltfreien Spektrum bekannt war, erscheint die einen Tag nach Festnahme nachgeschobene Anklage zur “terroristischen Vereinigung” (Paragraph 129a) wie der bewußte Versuch, den gewaltfreien Widerstand als Terrorismus zu diffamieren und damit den gesamten Castor-Widerstand bereits im Vorfeld der zu erwartenden Transporte nach La Hague, Ahaus und Gorleben völlig zu diskreditieren. Es ist dies der erste uns bekannte Fall einer solchen Anklage gegen das Graswurzelspektrum seit 1987, als wegen eines Artikels in der “Graswurzelrevolution”, der das Absägen von Strommasten als gewaltfreie Aktion begründet hatte, ebenfalls wegen 129a ermittelt wurde. Damals mußten die Ermittlungen eingestellt werden. Sorgen wir dafür, daß das auch heute zum öffentlichen Skandal wird: Sie werden damit nicht durchkommen, erklärte Gewaltfreie als TerroristInnen zu diffamieren! Es ist klar, daß diese Androhung von drastischen Strafen der Einschüchterung des gesamten Castor- Widerstands dienen soll. Wenn die Karte 129a einmal gezogen ist, kann sie im Verlauf der kommenden Widerstandsaktionen nach Belieben immer wieder hervorgeholt werden. Dasselbe gilt für Untersuchungsmethoden wie die Speichelprobe, die die Festgenommenen zusätzlich zur ED-Behandlung über sich ergehen lassen mußten. Mit einer Speichelprobe kann die vollständige DNA eines Menschen rekonstruiert werden. Die Bundesanwaltschaft verfolgt wohl die Strategie, nach der rot-grünen “Konsens”-Entscheidung in Sachen Restlaufzeiten jeglichen Protest, jeglichen weiteren Widerstand gegen die Atomindustrie sofort in die Terrorismus-Ecke zu stellen.

Der Ablauf der Festnahmen bei Biblis

Am 9.10. wurden bei einem nächtlichen Gleisspaziergang auf dem Stichgleis zum AKW Biblis, der nur zur Erkundung des Terrains unternommen wurde, drei Castor-Gegner festgenommen. Einem von ihnen wurde bei der Festnahme die Polizeiwaffe direkt auf’s Herz gesetzt. Obwohl nichts geschehen war, keine Tat begangen wurde und das Gleis nicht zum offiziellen Eisenbahnverkehr gehört, lautete die Anklage zunächst auf “versuchter Anschlag/Sachbeschädigung von öffentlichen Einrichtungen und Bahnanlagen und versuchte Zerstörung von Bauwerken”. Die drei, die aus Heidelberg und Mannheim stammten und alle eine festen Wohnsitz nachweisen konnten, wurden über einen Tag in der Polizeidirektion Lampertheim festgehalten. Dort wurden sie erkennungsdienstlich behandelt und es wurden ihnen Speichelproben entnommen. Schliesslich wurden ihre Wohnungen durchsucht und dabei mehrere Flugblätter, eine aktuelle Ausgabe der “Graswurzelrevolution” und Gegenstände (darunter 1 Computer) konfisziert. Dabei gingen Verfassungsschutz und Polizei mehrfach rechtswidrig vor. In zwei Fällen wurden die Zimmer von nichtbeteiligten MitbewohnernInnen durchsucht. Auch von dort wurden Gegenstände konfisziert, die in einem Fall sogar offiziell aufgelistet wurden (!). Auch die Auswahl der ZeugInnen ist fragwürdig: in einem Fall wurde die Wohnung ohne ZeugInnen betreten und später kurzerhand eine weder mit der Sprache noch mit den Gegenbenheiten vertraute Putzfrau eines Mietshauses als Zeugin hinzugeholt. In einem weiteren Fall wurde überhaupt kein/e Zeuge/in hinzugezogen. In einer Wohnung wurde lediglich ein formloser Zettel mit dem handschriftlichen Hinweis (!) hinterlassen, daß diese Wohnung durchsucht worden war. Es scheint, daß die Zeiten, in denen sich Durchsuchungsbeamte bei Hausdurchsuchungen wenigstens noch formell an irgendwelche Vorschriften halten mußten, unmißverständlich vorbei sind. Einen Tag nach den Festnahmen erweiterte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die den Fall an sich gezogen hatte, dann noch die Anklage auf “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung”, ungeachtet der Tatsache, daß einer der Festgenommenen seit Jahren Redakteur der explizit gewaltfreien Zeitung “graswurzelrevolution” ist und dies dem Staatsschutz seit langem bekannt ist.

Wir protestieren entschieden gegen diese Durchsuchungsmethoden und die verstärkte Polizei-Repression und rufen auf zu Spenden für die Anwaltskosten der zu erwartenden Prozesse.

Spenden

Bernd Messmer, Friedensladen
Kto: 277931753
BLZ: 66010075
Postbank Karlsruhe
Stichwort: "129a"