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Libertärer Föderalismus statt föderative Staatsverfassung

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Der Staatsaufbau des parlamentarischen Systems der BRD gliedert sich in Kommunal-, Länder- und Bundesparlamente. Doch weisungsbefugt sind immer die oberen gegenüber den unteren Ebenen. “Von oben nach unten”, das ist das Prinzip des Staates, der sich in der BRD ein föderatives Mäntelchen umgehängt hat. “Von unten nach oben”, das ist das Prinzip des anarchistischen Föderalismus, wobei die regionale Ebene keineswegs mit den gegenwärtigen Länderebenen und die überregionale Ebene schon gar nicht mit der nationalen Ebene übereinstimmen muss.

Die territorialen Ebenen werden sich sehr wahrscheinlich neu ausbilden, wenn sich ein libertärer Föderalismus durchsetzen sollte. Die örtlichen Gemeinden oder Regionen werden sich, wo nötig, durch “freie Vereinbarungen” für bestimmte Zwecke, etwa die soziale Verteidigung gegen Angriffe von außen, verbünden und die dadurch geschaffenen Institutionen wieder auflösen, wenn der Anlaß des Bündnisses nicht mehr vorhanden ist. Gerade damit die überregionalen Institutionen sich nicht verselbständigen, müssen sie von unten kontrolliert werden, die Delegierten mit imperativem Mandat versehen und ständig abberufbar sein.

Neben der territorialen Ebene kennt der anarchistische Föderalismus auch eine funktionale Ebene, auf welcher Räte entstehen. Vor allem die anarchosyndikalistische (auf autonomen Gewerkschaftsgruppen basierende) Bewegung praktizierte in ihrer Geschichte die Organisationsform der Produktionsräte (funktionale Ebene: die von ArbeiterInnen in den Betrieben, Bauern/Bäuerinnen usw. gewählten Räte, in denen anhand der Möglichkeiten heraus gefunden wurde, was und wie viel produziert werden kann) und der Konsumptionsräte (territoriale Ebene: örtlich gewählte Räte, in denen anhand der Bedürfnisse der Menschen in einem Stadtviertel oder einer Gemeinde heraus gefunden wurde, was an Nahrungsmitteln und Industriegütern nötig ist, um alle geäußerten Bedürfnisse zu befriedigen). In der spanischen Revolution von 1936 haben sich Produktions- und Konsumptionsräte vielerorts vernetzt und in mehreren Wirtschaftsbranchen als funktionstüchtig erwiesen.

Oft entstanden die Rätestrukturen aber auch spontan in den Betrieben. Leider wurden sie in den russischen Revolutionen von 1905 und 1917 sowie in der deutschen Revolution von 1918/19 sehr schnell von Parteien dominiert. (Ähnliches könnte für die “Runden Tische” von 1989 in der DDR gesagt werden, die keine klassischen Räte waren, aber von vielen Oppositionsgruppen, die sich bewusst nicht als Partei organisierten, anfangs ebenso als Alternative zum Parlament betrachtet wurden.) Parteipolitik verdrängte die Räte, die damit ihrer ursprünglich sozial-wirtschaftlichen, selbstverwaltenden Funktion beraubt wurden. Um die Majorisierung von Räten durch parlamentarische Parteien oder gar die Degeneration von Räten zu Rätediktaturen nach staatskommunistischem Muster zu verhindern, forderte die anarchistische Bewegung als Konsequenz aus den gemachten historischen Erfahrungen, dass in den Räten qualifizierte Minderheitenrechte in föderalistischen Strukturen garantiert werden müssten, um die existentiellen Interessen von Randgruppen, Minderheiten oder traditionell unterdrückten Strömungen (Frauen, Schwule/Lesben, Flüchtlinge, Behinderte usw.) oder aber auch von Betroffenen industrieller Großprojekte (Militärlager, AKWs usw.) zu schützen.