repression

Neue Polizeigesetze gegen bürgerliche Grundrechte

| Felix Oekentorp

Foto: Marco Verch (via flickr.com - (CC BY 2.0)

Bayern machte den Auftakt im Mai 2018: das neue Polizeigesetz schränkt die Freiheitsrechte erheblich ein. Massive Proteste, darunter eine Demo in München mit über 30.000 TeilnehmerInnen dagegen halfen nicht, es ist nun ein dreimonatiger Gewahrsam möglich, ohne eine Straftat begangen zu haben. Und eine Verlängerung dieser Präventivhaft um weitere drei Monate aufgrund eines Richterbeschlusses. „Drohende Gefahren“ legitimieren weitere Eingriffe in Grundrechte.

Die Innenministerien der anderen Bundesländer ließen sich nicht lange bitten, allüberall wurde und wird ebenfalls die Axt an bürgerlichen Freiheiten gelegt. Bild- und Tonaufnahmen des öffentlichen Raums, Telekommunikationsüberwachung mit Staatstrojanern, Schleierfahndung, Ausweitung der Bewaffnung der Polizeibeamten mit Tasern sowie teilweise erhebliche Ausweitungen der Gewahrsamsdauer (in Niedersachsen geplant bis zu 74 Tage) sind in Planung oder schon beschlossen.

Dabei ist es egal, welche Fraktionen die jeweilige Landesregierungen stellen, in Niedersachsen ist es die GroKo die von der oppositionellen AfD Zustimmung bekommt für deren Entwurf, der 2019 zur Abstimmung steht, ebenso in Sachsen wo das Kabinett ihren Entwurf im September 2018 in den Landtag eingereicht hat. In Brandenburg ist es eine Koalition aus SPD und LINKEN, die eine Verschärfung in das parlamentarische Verfahren eingebracht hat, in Hessen hatte die Koalition aus CDU und GRÜNEN neue Restriktionen noch vor der Landtagswahl im Polizeigesetz verankert. Bereits im Februar 2018 stellte das NRW-Innenministerium seinen Angriff auf unsere Freiheitsrechte vor. Am 7. Juli gab es gegen diese Planungen eine Großdemo in Düsseldorf mit über 20.000 TeilnehmerInnen. Und zwischenzeitlich gab es diverse lokale Protestaktivitäten gegen die Regierungsvorlage, aber auch Anhörungen im Landtag bei denen ExpertInnen ihre Bedenken gegen dieses Sicherheitspaket 1 vorgetragen haben.

Im Oktober gab es einen gemeinsamen ersten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU und FDP zum Antrag der Landesregierung. Die „drohende Gefahr“, die zur präventiven Gewahrsamnahme berechtigt, steht nun nicht mehr wörtlich, wohl aber im Sinngehalt weiter im Gesetz. Die Dauer der Gewahrsamnahme wurde reduziert von ursprünglich 30 auf 14 Tagen, verlängerbar um weitere 14 Tage nach richterlichem Beschluss. Fußfesseln, Schleierfahndung und erweitere Möglichkeiten der Videoüberwachung sind auch nach der Änderung Bestandteil dieses „Sicherheitspakets 1“ geblieben. Die Proteste in NRW liefen weiter, und auch im Landtag wurde weiter über das Polizeigesetz verhandelt.

Ein neues Bündnis gegen dieses Polizeigesetz formierte sich. Es besteht aus Bürgerrechtsorganisationen (attac, Digitalcourage, Komitee für Grundrechte und Demokratie u.a.), fortschrittlichen JuristInnenorganisationen (Republikanischer AnwältInnenverein, Vereinigung Demokratischer JuristInnen, AK kritische JuristInnen), Parteien (Grüne, Linke, Piraten) und deren Jugendorganisationen, diversen AntiFa-Gruppen, Klima-Gruppen, dem Erwerbslosenverein tacheles, der SJD Die Falken, verschiedenen hier nicht aufgelisteten und auch der DFG-VK. Denn sobald Proteste gegen die Kriege der Herrschenden als drohender Terrorismus interpretiert werden, ist das pazifistische Engagement im Visier dieser Verschärfung des Polizeigesetzes. Das macht ein aktives Streiten dagegen zur ureigenen Aufgabe und nicht (nur) zu einer gebotenen Solidaritätspflicht.

Unterstützt wurde das Bündnis durch Gewerkschaften (ver.di, FAU, GEW), verschiedenen Fan-Gruppen (u.a. aus Düsseldorf, Köln, Münster, Schalke), die besonders gern als Zielgruppe repressiver Maßnahmen genommen werden, Naturfreundejugend, SDAJ, der VVN-BdA und vielen anderen, die hier aus Platzgründen nicht alle aufgelistet werden können. Das Bündnis entschied sich für eine landesweite Demo am zweiten Adventssamstag in Düsseldorf, vier Tage vor der drohenden Verabschiedung der Polizeigesetzverschärfung, zeitgleich mit der Demo in Hannover gegen die Polizeigesetzverschärfung in Niedersachsen.

Die Landesregierungspropaganda blieb nicht untätig

Wenige Tage vor der Demo stellten die Regierungsfraktionen einen zweiten Änderungsantrag, der auch nichts am Wesensgehalt der Vorlage ändert. Außerdem schaltete das Innenministerium eine Propagandawebseite mit Verniedlichungen der drohenden neuen Maßnahmen. „Maßvoll“ findet der Innenminister die Ausweitung des Gewahrsams von 48 Stunden auf 14 Tage, bei der Einführung der TKÜ versteckt er sich hinter Polizeigesetzen in anderen Bundesländern, die erhebliche Ausweitung der Videoüberwachung begründet er mit der Erwartung von Erfolgen beim Kampf gegen Drogen- und Alltagskriminalität, und Schleierfahndung heißt jetzt „strategische Fahndung“.

Von der Regierungspropaganda ließen sich die TeilnehmerInnen der Demo nicht beirren, und ein bunter Demozug zog durch die Stadt. Es wurden 5.000 Demonstrierende in Düsseldorf gezählt, in Hannover waren es sogar 6.000. Damit wurde noch einmal deutlich, dass die Menschen nicht einverstanden sind, bürgerliche Freiheiten einer angeblichen Sicherheit zu opfern. Heimreisende, die anschließend mit der Bahn durch Duisburg fahren mussten, konnten erleben, wie weit Polizeibefugnisse schon jetzt gehen: Nach Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen, bei denen ein Mann schwer verletzt wurde, wurde der Bahnhof Duisburg stundenlang komplett abgeriegelt und für alle durchfahrende Züge gesperrt.

Ein Schelm wer böses dabei denkt angesichts der Abstimmung im Landtag NRW am 12. Dezember.

Felix Oekentorp

Felix Oekentorp ist Landessprecher der DFG-VK NRW und arbeitet aktiv im Bündnis PolizeigesetzNRWstoppen

Nachtrag der GWR-Red., 16.12.2018: Der NRW-Landtag hat am 12.12. eine Reform des Polizeigesetzes beschlossen, die u.a. mehr Videoüberwachung und den „NRW-Trojaner“ erlaubt. Mehr dazu in der GWR 436.

Zum Thema siehe auch: „1984“ war keine Gebrauchsanleitung! Das neue Polizeiaufgabengesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Überwachungsstaat, Kommentar von Michèle Winkler, in: GWR 430, Sommer 2018, S. 2

Weitere Infos: https://polizeigesetz-nrw-stoppen.de/

Dies ist ein Beitrag aus der monatlich erscheinenden Druckausgabe der GWR. Schnupperabos zum Kennenlernen gibt es hier