Folter und Misshandlung innerhalb der Bundeswehr

 296 februar 2005 Michael Behrendt

Im Rahmen unserer Initiative Bundeswehr-Monitoring, BürgerInnen und SoldatInnen beobachten die Bundeswehr (vgl. GWR 289, Mai 2004, S. 20), haben wir die anhaltende Diskussion über Folter in unterschiedlichen Streitkräften zum Anlass genommen, Indizien und sogenannte "Besondere Vorkommnisse" in der Bundeswehr zu dokumentieren, die Ähnlichkeiten mit den bekannt gewordenen Vorfällen in Abu Ghraib und Coesfeld aufweisen. Weiterlesen

Der Kopf des Königs

Regizid und Todesstrafe - Zur Dekonstruktion der Souveränität (2)

 295 januar 2005 Alfred Schobert

"Den tiefsten Sinn in der Unbestimmtheit der Rechtsdrohung wird erst die spätere Betrachtung der Sphäre des Schicksals, aus der sie stammt, erschließen. Ein wertvoller Hinweis auf sie liegt im Bereich der Strafen. Unter ihnen hat, seitdem die Geltung des positiven Rechts in Frage gezogen wurde, die Todesstrafe mehr als andere die Kritik herausgefordert. So wenig grundsätzlich auch in den meistens Fällen deren Argumente gewesen sind, so prinzipiell waren und sind ihre Motive. Ihre Kritiker fühlten, vielleicht ohne es begründen zu können, ja wahrscheinlich ohne es fühlen zu wollen, daß eine Anfechtung der Todesstrafe nicht ein Strafmaß, nicht Gesetze, sondern das Recht selbst in seinem Ursprung angreift. Ist nämlich Gewalt, schicksalhaft gekrönte Gewalt, dessen Ursprung, so liegt die Vermutung nicht fern, daß in der höchsten Gewalt, in der über Leben und Tod, wo sie in der Rechtsordnung auftritt, deren Ursprünge repräsentativ in das Bestehende hineinragen und in ihm sich furchtbar manifestieren. Hiermit stimmt überein, daß die Todesstrafe in primitiven Rechtsverhältnissen auch auf Delikte wie Eigentumsvergehen gesetzt ist, zu denen sie ganz außer 'Verhältnis' zu stehen scheint. Ihr Sinn ist denn auch nicht, den Rechtsbruch zu strafen, sondern das neue Recht zu statuieren. Denn in der Ausübung der Gewalt über Leben und Tod bekräftigt mehr als in irgendeinem anderen Rechtsvollzug das Recht sich selbst. Eben in ihr aber kündigt zugleich sich irgend etwas Morsches im Recht am vernehmlichsten dem feineren Gefühl sich an, weil dieses sich von Verhältnissen, in welchen das Schicksal in eigner Majestät in einem solchen Vollzug sich gezeigt hätte, unendlich fern weiß. Der Verstand aber muß diesen Verhältnissen sich um so entschiedener zu nähern suchen, wenn er die Kritik der rechtsetzenden wie der rechtserhaltenden Gewalt zum Abschluß bringen will." (Walter Benjamin: Zur Kritik der Gewalt, 1921) Einschneidend war in der Geschichte staatlicher Souveränität und der der Todesstrafe ein Ereignis, das am 21. Januar 1793 stattfand: der Regizid (Königsmord) oder, wie es in der Revolution hieß, die Hinrichtung des "Bürgers Louis Capet". Weiterlesen

Statistik der Schande

Ein knappes update zur Todesstrafe weltweit

 295 januar 2005 Alfred Schobert

Liest man von der drohenden Steinigung Hajieh Esmailvands im Iran, die also - so ist zu befürchten - auf barbarische Weise umgebracht worden sein wird, wenn diese Zeilen gedruckt erscheinen, denkt man an die in den Todestrakten Einsitzenden in den USA oder an die unzähligen Hinrichtungen in China, dann scheint der Kampf gegen die Todesstrafe wenn nicht aussichtslos, so doch als noch derart langer Weg, dass man fürchtet, noch (aus der Ferne) Zeuge unendlich vieler Hinrichtungen werden zu müssen und die weltweite Abschaffung nicht mehr zu erleben. Weiterlesen

Das spekulative Schafott

Jacques Derrida über die Todesstrafe - Zur Dekonstruktion der Souveränität

 294 dezember 2004 Alfred Schobert

"Nein, ich habe niemals leben-gelernt", bekannte Jacques Derrida in einem im März 2004 geführten Interview. "Ganz und gar nicht! Zu leben lernen, das müsste heißen zu sterben lernen, zu lernen, der absoluten Sterblichkeit (ohne Heil, weder Auferstehung noch Erlösung - weder für sich selbst noch für den anderen) Rechnung zu tragen, um sie zu akzeptieren. Seit Platon lautet die philosophische Verfügung: Philosophieren heißt sterben lernen. Ich glaube an diese Wahrheit, ohne mich ihr zu ergeben. Immer weniger. Ich habe nicht gelernt, den Tod zu akzeptieren. [...] Bezüglich der Weisheit des Zu-sterben-wissens (sagesse du savoir-mourir) bleibe ich unerziehbar. Ich habe diesbezüglich weder etwas gelernt noch erworben." ((1)) Weiterlesen