Beitragkompromiss1

Ein fauler Kompromiss

Jetzt erst recht! Der Kampf für die Abschaffung des § 219a ist noch wichtiger geworden

 437 märz 2019 Antje Schrupp

Der Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) wurde 1933 von den Nazis eingeführt. In ihm heißt es unter der Überschrift „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ in Absatz 1: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Seit Jahren kämpfen Feminist*innen für die Abschaffung dieses frauenfeindlichen Relikts aus der Nazizeit. Ende Januar 2019 beschloss die Bundesregierung nicht die Abschaffung des Paragrafen, sondern einen „Kompromiss“, den Antje Schrupp hier für die GWR kommentiert. (GWR-Red.) Weiterlesen

Bigbrother

Ein Freifahrtschein für den Großen Bruder

Die Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen

 436 februar 2019 Michèle Winkler

Am 12. Dezember 2018 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein heftig umstrittenes neues Polizeigesetz verabschiedet. Nach Bayern hatte es in NRW die heftigsten Proteste gegen die umfassende Ausweitung polizeilicher Befugnisse gegeben (vgl. GWR 435). Auch wenn leichte Entschärfungen errungen wurden, können diese nur als Pyrrhussieg gelten. Weiterlesen

Polizeibeitrag

Neue Polizeigesetze gegen bürgerliche Grundrechte

 435 januar 2019 Felix Oekentorp

Bayern machte den Auftakt im Mai 2018: das neue Polizeigesetz schränkt die Freiheitsrechte erheblich ein. Massive Proteste, darunter eine Demo in München mit über 30.000 TeilnehmerInnen dagegen halfen nicht, es ist nun ein dreimonatiger Gewahrsam möglich, ohne eine Straftat begangen zu haben. Und eine Verlängerung dieser Präventivhaft um weitere drei Monate aufgrund eines Richterbeschlusses. „Drohende Gefahren“ legitimieren weitere Eingriffe in Grundrechte. Weiterlesen