In der Verhandlung am 10. August vor dem Militärgericht in Sivas (Türkei) wurde Mehmet Tarhan zu zweimal zwei Jahren Haft wegen zweimaligem „Ungehorsam vor versammelter Mannschaft“ (Art. 88 TACK) verurteilt. Das Gericht folgte damit der Anklage des Militärstaatsanwalts.
Die Verteidigerin Suna Coskun hatte heute in ihrem Plädoyer deutlich gemacht, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung auch in der Türkei Gültigkeit haben müsse. Das zeigten zahlreiche Beschlüsse z.B. des Europäischen Parlamentes und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen. Deshalb dürfe Mehmet Tarhan nicht verurteilt werden. Zudem sei eine Doppelbestrafung aufgrund internationaler Konventionen untersagt.
Mehmet Tarhan erklärte das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als sein unveräußerliches Recht: „Dass ich hier angeklagt bin, ist beschämend für die Menschheit.“
Zu dem Prozess waren 20 UnterstützerInnen gekommen, unter ihnen vier internationale ProzessbeobachterInnen aus Deutschland und Spanien.
Rudi Friedrich und Karin Fleischmann erklärten im Namen der deutschen Organisationen Connection e.V und Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen: „Das Gericht verhält sich in höchstem Maß ignorant zu den Argumenten zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Offensichtlich soll an Mehmet Tarhan ein Exempel statuiert werden, um den Widerstand gegen das Militär in der Türkei zu brechen.“