so viele farben

Der Fall der Moria35 auf Lesbos

Staatliche Repression gegen den Protest von Geflüchteten an den Außengrenzen der EU

| „You can't evict Solidarity“-Kampagne-Aktivist*innen

Die Situation für Geflüchtete in Griechenland hat sich in den letzten Jahren generell größtenteils verschlechtert.Die Lebenssituation der Menschen in Griechenland ist geprägt von der menschenverachtenden Austeritätspolitik der Europäischen Union. Nun sitzen nach der Militarisierung und gewaltsamen Schließung der Balkanroute 2016 zusätzlich über 60.000 Menschen in Griechenland fest.

Durch die auf Abschottung zielende Migrationspolitik der EU und der griechischen Syriza-Regierung kommt es zu einer zunehmenden Militarisierung und Repression gegen Geflüchtete und Aktivist*innen. Mehrfach wurde das Asylrecht verschärft, in den überfüllten, griechischen Camps fehlt es meistens an medizinischer Grundversorgung, Versorgung mit Alltäglichem wie Nahrungsmitteln, sowie sanitären Anlagen. Viele Lager bestehen aus abgelegenen, ehemaligen Industriehallen oder Zeltstädten, die in keinster Weise für den Winter ausgelegt sind. Hinzu kommt die gewaltvolle Behandlung durch Polizei, Militär und Securities. Viele Camps gleichen mittlerweile Gefängnissen. Besonders stechen die sogenannten „Hot-Spots“ auf den Inseln Chios, Lesbos und Samos heraus, die seit dem EU-Türkei-Deal für Geflüchtete zu einer Sackgasse geworden sind. So sitzen aktuell über 15.000 Menschen auf den Inseln fest – allein über 6.000 unter menschenunwürdigen Bedingungen im Camp Moria auf Lesbos, das für 1.500 Personen ausgelegt ist. Teilweise sind die Menschen seit über zwei Jahren dort. Immer wieder protestieren die dort Inhaftierten u.a. mit Hungerstreiks gegen die Bedingungen in diesen „offenen Gefängnissen“ und für eine Weiterreise. Diese Proteste werden durch Polizei und Militär größtenteils gewaltsam beendet, die Beteiligten monatelang inhaftiert oder abgeschoben.

Der Fall der Moria35

Den zweiten Tag in Folge hatten Protestierende am 17. Juni 2017 vor dem „Europäischen Unterstützungsbüro für Asylanfragen“ im Camp Moria auf Lesbos einen friedlichen Sitzstreik abgehalten. Sie protestierten gegen die unmenschlichen Bedingungen im Camp und forderten Bewegungsfreiheit für diejenigen, die schon mehr als sechs Monate auf der Insel festgehalten wurden. Nach diesem Protest kam es zu Zusammenstößen zwischen einigen Protestierenden und der griechischen Polizei. Einen Tag später, am 18. Juli 2017, stürmte die Polizei einen Teil des Camps und verhaftete 35 Geflüchtete. Bilder und Videos zeigen, wie brutal die Polizei dabei vorging und gefesselte Menschen mit Stöcken und Stiefeln schlug. Viele der Verhafteten waren beim Protest am Tag vorher gar nicht anwesend, was darauf schließen lässt, dass die 35 Menschen aufgrund ihrer Nationalität, ihres Aussehens und des Aufenthaltsortes im Camp während des Polizeieinsatzes verhaftet wurden – 34 der 35 Verhafteten waren schwarz. Viele der Verhafteten berichteten von Polizeigewalt während der Verhaftung und im Polizeiarrest, eine Person musste ins Krankenhaus, andere benötigten medizinische Versorgung.

Bei den Anhörungen am 21. und 22. Juli wurden gegen 31 der 35 Verhafteten Vorwürfe von Brandstiftung, versuchte Körperverletzung, Widerstand, gewalttätige Auseinandersetzung, Beschädigung privaten Eigentums und Störung der öffentlichen Ordnung erhoben. Aufgrund dieser Vorwürfe drohen den Angeklagten nun hohe Haftstrafen und der Ausschluss vom Recht auf internationalen Schutz. Dreißig der Angeklagten wurden trotz ernsthafter körperlicher und psychischer Probleme in Untersuchungshaft genommen und in Gefängnisse in Athen und auf Chios gebracht.

Der aktuelle Stand

In den darauffolgenden Monaten wurden im Lager Moria weitere zwei Personen festgenommen, gegen welche die gleichen Vorwürfe erhoben werden. Ihr Verfahren soll mit dem der anderen 35 Angeklagten zusammengelegt werden. Am 13. Dezember 2017 wurde die Untersuchungshaft der Angeklagten um weitere sechs Monate verlängert. Sieben Angeklagte wurden unter Auflagen freigelassen, sie dürfen Lesbos aufgrund der Anklage allerdings nicht verlassen. Da ihr Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, haben sie kaum Zugang zu medizinischer und humanitärer Versorgung. Der erste Prozesstermin wurde nun auf den 20. April 2018 festgesetzt. Das Legal Center Lesbos hat eine Crowdfunding-Kampagne zur finanziellen und anwaltlichen Unterstützung der Angeklagten gestartet und ruft mit anderen Gruppen u.a der No Border Kitchen Lesbos zur Solidarität auf.

Zur Kampagne: Die „You can`t evict Solidarity“-Kampagne besteht aus unterschiedlichsten Menschen aus Griechenland und Deutschland und organisiert finanzielle Unterstützung und Öffentlichkeitsarbeit zu Prozessen und Repression aus antirassistischen Kämpfen entlang der Balkanroute.

„You can’t evict Solidarity“-Kampagne-Aktivist*innen

 

Aktuelle Infos zum Fall und Kontakt auf dem Blog unter www.cantevictsolidarity.noblogs.org

Spendenverbindung:

Rote Hilfe e.V./ OG Hannover
IBAN: DE42 4306 0967 4007 2383 57
BIC: GENODEM1GLS
Betreff: Cant evict Solidarity