Der türkische Kriegsdienstverweigerer Mehmet Tarhan, der im August 2005 zu 4 Jahren Haft verurteilt worden war, beendete am 2.11. seinen zweiten Hungerstreik. Er hatte ihn am 30. September begonnen, nachdem ihm unter Anwendung von Gewalt Bart und Haare geschoren worden waren und er dabei Verletzungen erlitten hatte.
Seine Forderungen, dass die Täter verfolgt werden und er gleiche Bedingungen wie andere Gefangene erhält, wurden erfüllt. Ihm wird jedoch weiter eine Untersuchung durch zivile Ärzte verweigert.
Das Militärkassationsgericht hat zudem das Urteil gegen Mehmet Tarhan wegen Formfehlern zurückgewiesen. Am 10. August 2005 war er vom Militärgericht in Sivas wegen zweimaliger „Befehlsverweigerung vor versammelter Mannschaft“ zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Militärgericht soll nun erneut über die Anklagen befinden.
Zum Hintergrund
Mehmet Tarhan hatte im Jahre 2001 seine Kriegsdienstverweigerung öffentlich erklärt. Er hatte auch deutlich gemacht, dass er nicht wegen seiner Homosexualität ausgemustert werden möchte, da er dies als einen „faulen Kompromiss“ ansieht. Die Türkei erkennt das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an.
Am 8. April 2005 war Mehmet Tarhan festgenommen und einberufen worden. Da er jede Zusammenarbeit mit dem Militär verweigert, klagte ihn das Militär wegen „Ungehorsam vor versammelter Mannschaft“ an. Am 9. Juni 2005, dem dritten Prozesstag, wurde Mehmet Tarhan aus der Haft entlassen, jedoch sofort den Militärbehörden überstellt und erneut einberufen. Damit begann eine zweite Runde von Einberufung, Verweigerung, Anklage wegen Befehlsverweigerung und Haft.
Im Mai war Mehmet Tarhan zudem durch andere Gefangene misshandelt und mit dem Tode bedroht worden – wohl mit Billigung der Gefängnisleitung. Als dies öffentlich bekannt wurde, unterband zwar die Gefängnisleitung die Übergriffe, verschärfte aber zugleich seine Haftbedingungen. Er war daraufhin in einen ersten vierwöchigen Hungerstreik getreten.
Mehmet Tarhan befindet sich weiter im Militärgefängnis in Sivas.