Solidarität mit Wilfried Porwol!

Wegen antimilitaristischer und antifaschistischer Kunst-Aktion verurteilt

| Wilfried Porwol

Der Künstler und Antimilitarist Wilfried Porwol, der den GWR-Leser:innen auch durch seine Jahresgrafiken (vgl. GWR 476) und Zeichnungen bekannt ist, hat mehrmals ein NS-verherrlichendes Kriegerdenkmal in Kleve kreativ umgestaltet. Die GWR berichtete. Am 16. März 2023 wurde er deswegen erneut verurteilt. Wir solidarisieren uns mit Wilfried und veröffentlichen hier seine Erklärung. (GWR-Red.)

Das Schandmal der Stadt Kalkar erneut geschützt durch ein Schandurteil des Klever Landgerichtes vom 16.03.2023.

1500 Euro für die ersten zwei meiner vier künstlerischen Umgestaltungen des kriegsverherrlichenden Steinhaufens – sie nennen es Kriegerdenkmal – in Kalkar. Als Würdigung und Honorar für meine gestalterischen Tätigkeiten? Das wäre schön, das könnte ich sofort als Spende zur Unterstützung russischer, ukrainischer und belarussischer Deserteure und Militärdienstentzieher weiterleiten.
Doch nein – das Geld (50 Tagessätze zu je 30 Euro) soll ich als Strafe zahlen dafür, dass ich eine Sache, die nicht mein Eigentum sei, „im Erscheinungsbild nachhaltig verändert“ habe. So der Urteilsspruch am 16. März 2023 des vorsitzenden Richters Lembke am Landgericht Kleve nach fast zweistündiger Verhandlung und anschließender Beratung mit Schöffin und Schöffen. Nachdem im vorigen Jahr meine bisherigen Verurteilungen wegen „gemeinschädlicher“ Sachbeschädigungen durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als Revisionssinstanz aufgehoben wurden (das Nazi-Monstrum stand zum Zeitpunkt meiner kreativen Interventionen nicht unter Denkmalschutz), ist daraus nun – ganz nach dem Strafantrag der Klever Staatsanwaltschaft – eine Verurteilung wegen einfacher Sachbeschädigung geworden.
Der Prozess begann mit einer halbstündigen Verlesung aller bisherigen Urteile und Fragen zu meinen Personalien verbunden mit unverschämten, absurden und diskreditierenden Fragen des Richters nach meinem Alkohol- und Drogenkonsum, nach dem Motto „man wird ja doch mal fragen dürfen“.
Danach durfte ich dann „zur Sache“ aussagen. Ich präsentierte einen Entwurf für ein fiktives Z-förmiges Monument zu Ehren „unserer Helden der russischen Spezialoperation 2022“ mit der Frage an das Gericht, ob die Errichtung eines solchen „Denkmals“ denn erlaubt sei. Richter und Staatsanwältin verweigerten zwar eine Antwort darauf, doch ich konnte konstatieren, dass so etwas zu Recht wegen Kriegsverherrlichung und Glorifizierung eines verbrecherischen Angriffskrieges verboten sei. Darauf präsentierte ich die Zeichnung des Kalkarer Nazi-Denkmales mit der gleichen Frage und verwies auf die Absurdität, dass sich hierbei die Klever Justiz durch meine bisherigen Verurteilungen schützend vor die
Kriegsverherrlichung und Glorifizierung eines Vernichtungskrieges gestellt habe. Ich erläuterte den Hintergrund meiner Umgestaltungen, das sogenannte Kriegerdenkmal von 1936 als Instrument einer Kriegsverherrlichung zur Verbreitung des nationalsozialistischen Heldenmythos als Einstimmung auf den damals schon geplanten neuen Krieg, den Missbrauch der Trauer und die Verhöhnung der im Ersten Weltkrieg getöteten Kalkarer Soldaten durch ein eingemeißeltes Hitlerzitat auf der Rückseite des „Denkmals“, insbesondere der vier jüdischen Soldaten aus Kalkar, deren Angehörige einige Jahre später in die Gaskammern der Vernichtungslager getrieben wurden. Den Verstoß der Stadt Kalkar gegen die Direktive des alliierten Kontrollrates von 1946, in dem der Abbau solch kriegsverherrlichender Nazi-Denkmäler verordnet wurde, die Glorifizierung des Vernichtungskrieges der Nazis durch die Stadt Kalkar im Jahre 1983 durch die Hinzufügung der Jahreszahlen 1939 bis 1945, sowie die Untätigkeit der Stadt Kalkar in Bezug auf das eingemeißelte Hitlerzitat konnte ich zur Sprache bringen. Ich übergab dem Gericht eine Dokumentation ungeheuerlicher Verbrechen der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg „Die Blutspur unserer Helden“, die wir von der Klever Gruppe der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) erarbeitet hatten.
Meine künstlerischen Umgestaltungen des kriegsverherrlichenden Monstrums in ein Mahnmal des Friedens vom Juli 2019 und vom 9. Mai 2020 anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus konnte ich erläutern und die Fotos präsentieren. Diese diskreditierte Richter Lembke wider besseres Wissen mit dem Ausdruck „Beschmierung“.
Mein Anwalt gab dem Gericht zu bedenken, dass meine künstlerischen Interventionen, die Resonanz in den Medien und die dadurch hervorgerufene öffentliche Diskussion wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Stadt Kalkar im letzten Jahr das Hitlerzitat an dem sogenannten Denkmal abdecken ließ. Eine Bestrafung wegen einer Umgestaltung einer kriminellen Aussage, der Glorifizierung eines verbrecherischen Krieges und das öffentliche Präsentieren eines Hitlerzitates an einem Objekt, das nur zu diesem Zwecke geschaffen wurde, sei nicht durch das Strafgesetz gedeckt. Mein Anwalt verwies auf eine entsprechende juristische Kommentierung und forderte einen Freispruch. Ich appellierte an die beiden Schöffen, ihrem Gewissen zu folgen und sich nicht durch vermeintliche juristische Sachzwänge zu einer Verurteilung hinreißen zu lassen, die nichts weiter als eine Rechtsbeugung im Dienste einer nationalsozialistischen Kriegsverherrlichung sei. Der Staatsanwältin und dem Richter gab ich zu verstehen, dass mich eine mögliche Verurteilung nicht beeindrucken würde und dass mich diese auch nicht von künftigen notwendigen kreativen Interventionen abhalten würde. Es sei vielmehr ihre Entscheidung, ob sie sich mit ihrem Urteil in die Tradition furchtbarer Juristen einreihen möchten, die die Justiz in der Nachkriegszeit mit Urteilen im Geiste der Nazis weiter prägten. Der Applaus an dieser Stelle von Freund*innen und Unterstützer*innen, die mich bei diesem Prozess begleiteten, tat mir gut.
Unbeeindruckt von allen Argumenten und wider besseres Wissen folgte dann nach einer Beratungspause die Verurteilung durch den Richter wegen Sachbeschädigung, die er im „Namen des Volkes“ verkündete. Im „Namen des Führers“ wäre ehrlicher gewesen. Natürlich antwortete er auch nicht auf meinen Zwischenruf, ob er sich nicht schäme. In seiner Urteilsbegründung drohte er mir sogar bei eine erneuten Anklage eine Haftstrafe an. Richter Lembke hatte sich entschieden. Selbstverständlich ist ein solches Urteil völlig inakzeptabel, mein Anwalt legt erneut Revision ein.

Spenden zur Unterstützung von Wilfried Porwol erbeten:
Kontoinhaber: Werner Steinecke, 
Sparkasse Rhein Maas,
Stichwort: Denk Mal. IBAN: DE41 3245 0000 1030 5695 19