„Die Liebe der Frauen zur Freiheit“

Anarchismus und Feminismus. Johanna Demory und Bernd Drücke im Gespräch mit Antje Schrupp

 379 mai 2013 Interview: Johanna Demory und Bernd Drücke

Am 18. April 2013 haben GWR-Praktikantin Johanna Demory und GWR-Redakteur Bernd Drücke im Medienforum Münster ein Interview mit der aus Frankfurt am Main telefonisch zugeschalteten Autorin Antje Schrupp (* 1964) zum Thema "Feminismus und Anarchismus" gemacht. Die Radio Graswurzelrevolution-Sendung wird am 10. Mai 2013 von 21.05 Uhr bis 22 Uhr im Bürgerfunk auf Antenne Münster (95,4 Mhz.) ausgestrahlt und kann dann auch online gehört werden als Livestream unter www.antennemuenster.de Eine überarbeitete und erweiterte Druckversion des Interviews erscheint voraussichtlich zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 2013 in dem von Bernd Drücke im Karin Kramer Verlag in Berlin herausgegebenen Interviewband "Anarchismus Hoch Zwei" ((1)). Wir veröffentlichen hier einen gekürzten Vorabdruck. (GWR-Red.) Weiterlesen

Libertärebuchs

 459 mai 2021

…– Jens Kastner über Marquis Bey: Anarcho-Blackness Auf der Suche nach Identität – Antje Schrupp über Mithu M. Sanyal: Identitti Anarchist ohne Adjektive – Lou Marin über Wolfgang Haug: Theodor…

Versklavte Frauen, freie Männer?

 387 märz 2014 Elke Steven

Mit Kerstin Wilhelms Artikel "Prostitution zwischen Arbeit und Missbrauch" begann im Dezember 2013 in der Graswurzelrevolution Nr. 384 eine kritische Auseinandersetzung mit dem von Alice Schwarzer lancierten "Appell gegen Prostitution". Mit vier kontroversen Beiträgen von Antje Schrupp, Luzie Morgenstern, Snowman und Rosen Hicher wurde die Diskussion im Februar in der GWR 386 vertieft. Daran knüpft der folgende Kommentar von Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie) an. (GWR-Red.) Weiterlesen

Beitragkompromiss1

Ein fauler Kompromiss

Jetzt erst recht! Der Kampf für die Abschaffung des § 219a ist noch wichtiger geworden

 437 märz 2019 Antje Schrupp

Der Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) wurde 1933 von den Nazis eingeführt. In ihm heißt es unter der Überschrift „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ in Absatz 1: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Seit Jahren kämpfen Feminist*innen für die Abschaffung dieses frauenfeindlichen Relikts aus der Nazizeit. Ende Januar 2019 beschloss die Bundesregierung nicht die Abschaffung des Paragrafen, sondern einen „Kompromiss“, den Antje Schrupp hier für die GWR kommentiert. (GWR-Red.) Weiterlesen