Polizei: Gewalt

Frankreich: Blankoscheck für Polizeibrutalität

Der Artikel 24 eines neuen „globalen Sicherheitsgesetzes“ verbietet die filmische Verbreitung polizeilicher Gewalteinsätze

| Lou Marin

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Zeichnung: Roy Brick - Montage: Online-Red.

Die von Aktivist*innen gefilmten und ins Netz gestellten Aufnahmen des Polizeimordes an George Floyd waren für die anschließende antirassistische Massenbewegung in den USA enorm wichtig. Die Bewegung schwappte nach Europa über und führte in Frankreich zur öffentlichen Anprangerung von Granatenschüssen auf Gelbwestenaktivist*innen und zur nachträglichen Skandalisierung etwa des Mordes am Warenauslieferer Cédric Chouviat, dem bei einer Verkehrskontrolle am 3. Januar 2020 in Bauchlage am Boden die Luft am Hals abgedrückt wurde (plaquage ventral), woran er starb. (1) Nun will der französische Staat mit einem ungeheuerlichen Sicherheitsgesetz zum Schutz der Polizeigewalt zurückschlagen.

In Frankreich konnte die Bewegung im Gegensatz zu einigen Bundesstaaten der USA die Abschaffung dieser mörderischen Polizeitaktik bei Festnahmen nicht durchsetzen, selbst wenn der damalige Innenminister Castaner, bis dato keineswegs eine „Taube“, erstmals solche Polizeigewalt öffentlich kritisierte. Dafür waren einige reaktionäre Polizeigewerkschaften, allen voran die einflussreiche rechte „Alliance Police Nationale“ verantwortlich, die als „Falken“ auftraten und sich mit Händen und Füßen gegen das Aufgeben der „plaquage ventral“ und die Praxis der Granatenschüsse wehrten. (2)

Es ist traurig, dass Frankreich im Oktober 2020 erneut von islamistischen Attentaten heimgesucht wurde: der Enthauptung des Lehrers Samuel Paty in Conflans-Ste.-Honorine und der Ermordung dreier Christ*innen in der Basilika Notre Dame de l’Assomption in Nizza. Was aber seit der ersten islamistischen Attentatswelle noch in den Neunzigerjahren immer wieder wie ein Automatismus folgte, war eine Flut von sinn- und ziellosen Anti-Terrorgesetzen, die oft genug auf andere Regimegegner*innen abzielten als die Islamist*innen. Das war auch im Herbst 2015 so, als der vermeintlich „sozialistische“ Präsident Hollande nach der Attentatswelle den Notstand ausrief – wogegen Macron als selbsternannter Liberaler noch die Wahlen von 2017 gewann. Er goss jedoch als Präsident dann nur einen Großteil der Notstandsgesetze in Normalgesetze um. So war auch diesmal zu erwarten, dass neuerliche „Sicherheitsgesetze“ durchs Parlament gepeitscht würden, während jeder französischen Regierung längst ein riesiges Arsenal zur Verfügung steht, nicht zuletzt der „Plan Vigipirate“ (Antiterrorplan in drei Stufen), der umfassende Patrouillen bewaffneter Militärs auf öffentlichen Straßen und Plätzen vorsieht.

Der Artikel 24 und weitere Ungeheuerlichkeiten

Es zeigt sich leider, dass hier eine staatliche Maschinerie greift. So wurden erneut zig Artikel eines sogenannten „globalen Sicherheitsgesetzes“ am 24. November 2020 im französischen Parlament mit den Stimmen des größten Teils der Regierungspartei Marcrons (LREM), der Konservativen und der Neofaschist*innen Le Pens verabschiedet – nebenbei ein Zeichen dafür, dass die in der BRD geläufige Forderung, das Parlament solle doch anstelle der Länderchefs entscheiden, vor keiner autoritären Abirrung schützt.

Nach diesem Artikel 24 soll nun mit der drakonischen Strafe von einem Jahr Knast (ohne Bewährung) plus 45.000 Euro Geldstrafe jedes Individuum bestraft werden, das „offensichtlich die physische oder psychische Integrität eines Polizisten oder eines Gendarmen angreift“, indem es „in böswilliger Absicht“ Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen im Internet verbreitet. (3)
Ganz besonders der dehnbare Begriff eines angeblichen Angriffs auf die „psychische Integrität“ und auch die weit auslegbare „Böswilligkeit“ erlauben hier die Interpretation einer Zensur, denn welche Polizistin und welcher Polizist wird sich im Zweifel bei Kamerabeschlagnahmungen oder Knüppeleinsätzen gegen filmende Aktivist*innen oder Journalist*innen nicht darauf berufen, jetzt aber auch arg psychisch und böswillig beeinträchtigt worden zu sein? Auch die benachbarten Artikel dieses Horrorgesetzespakets sind in der Dimension vergleichbar: Artikel 25 sagt fast dasselbe wie Artikel 24; Artikel 21 schränkt die öffentliche Nutzung von Bildern polizeilicher Bodycams ein und Artikel 22 regelt die rechtlich mögliche Verwendung von Drohnenaufnahmen – alles zugunsten der Polizei. (4)

Videodokus von gewaltsamen Polizeieinsätzen als Schlag ins Gesicht des verabschiedeten Gesetzes

In der Woche des Parlamentsbeschlusses gab es drei Ereignisse, die wie ein Schlag ins Gesicht der Regierung wirkten und Macron sowie seine Minister in eine peinliche Lage versetzten, die die ganze Ungeheuerlichkeit ihres Gesetzes offenbarte.

Zunächst wurde am 23. November 2020 eine Zeltdorfbesetzung auf der zentralen Pariser Place de la République von ca. 450 illegalen Geflüchteten und Migrant*innen, deren Camp in Saint-Denis, einer nördlichen Banlieue von Paris, direkt zuvor geräumt worden war und die nirgendwo hin konnten, weil in dieser Zeit des Corona-Lockdowns alle Nachtasyle überbelegt waren, mit Hilfe von antirassistischen Initiativen und Wohnungsinitiativen durchgeführt: Über 100 Zelte wurden aufgebaut, um das Problem öffentlich zu dramatisieren. Sofort kam es zu einem brutalen Knüppeleinsatz der Polizei; die Zelte wurden den Migrant*innen einfach vor der Nase weggerissen, zerstört oder beschlagnahmt; davon rennende Migrant*innen wurden verfolgt, geschlagen oder ihnen die Beine gelegt; Journalisten wurden bei der Berichterstattung am Boden von der Polizei getreten. Von antirassistischen Aktivist*innen gemachte Handyaufnahmen, die diese Polizeigewalt dokumentieren, gingen sofort viral. (5) Die Bilder delegitimierten den Parlamentsbeschluss zum Artikel 24, direkt am nachfolgenden Tag.

Während Macron europaweit in vorderster Front beim Protest gegen die fehlende Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn agiert, bewegt er sich innenpolitisch längst in einer ähnlichen autoritären Dimension. Macron konzentriert sich offensichtlich darauf, den Rassemblement National (RN), die Partei von Marine LePen, rechts einzuholen, um für die Präsidentschaftswahl 2022 die Stimmen abzugreifen, die er derzeit im bürgerlich-liberalen Lager und auf Seiten der Linken verliert – denn dort ist er unten durch.

Zweitens wurde am 26. November, gerade zwei Tage nach dem Parlamentsbeschluss, ein schwarzer Musikproduzent, Michel Zecler, nach einer simplen Maskenkontrolle direkt vor dem Eingang seines Studios von vier Polizisten über Minuten hinweg mit Faustschlägen schwer misshandelt. Dieses Video von Loopsider hatten bis zum Wochenende mehr als 14 Millionen Menschen angesehen. Die beteiligten Polizisten gaben zunächst die glatte Lüge zum Tathergang zu Protokoll, Michel Zecler hätte sie angegriffen. In Wirklichkeit war Michel mehrfach rassistisch beschimpft worden. (6) Auch dieses Beispiel verweist auf den Polizeigewaltvertuschungs-Charakter des soeben verabschiedeten Gesetzes.

Und drittens wurde in derselben Woche auch noch der Untersuchungsbericht der Rechtsgutachterin Claire Hédon veröffentlicht, der detailliert über die brutale Vergewaltigung von Théodore Luhaka im Jahr 2017 in der Pariser Banlieue Aulnay-sous-Bois durch einen ausgefahrenen Metallknüppel eines Polizisten aufklärt: Diese Untersuchung war eine Premiere in ihrer Genauigkeit, erstellt über drei Jahre hinweg. Dabei wurden nicht nur die brutale Vergewaltigung, die Théo lebenslang arbeitsunfähig gemacht hat, u.a. durch Auswertung von Filmmaterial belegt, sondern gleich eine ganze Serie weiterer Gewaltakte und schwerwiegende Verfahrensfehler bei seiner Festnahme festgestellt. Théo wurde auch nach der Anlegung von Handschellen mehrfach geschlagen und getreten, auch noch im Polizeiauto, das ihn zur Wache brachte, wo überhaupt erst die schwere Verletzung und Blutung am Anus bemerkt worden war und die Einweisung ins Krankenhaus erfolgte. Während der Misshandlung wurden von der Polizei einzelne sie beobachtende Individuen mehrfach mit Polizeigranaten beschossen, was offiziell nicht erlaubt ist. So finden sich im Polizeibericht denn auch glatte Lügen der Art, die festnehmenden Beamten seien von einer 30-köpfigen Meute angegriffen worden. Auch diese unglaubliche Tortur Théos wäre ohne private Aufnahmen Dritter sowie dann die Auswertung von Kameraaufzeichnungen im Rahmen der Untersuchung nie in ihrem Ausmaß publik geworden. Präsident Hollande musste sich damals zum Krankenbett von Théo bequemen und öffentlich für die Folter entschuldigen. Das Ereignis ging als „Affäre Théo“ in die schier unendliche Liste französischer Polizeigewalt ein. Der Untersuchungsbericht wird nun dem Innenminister Darmanin übergeben, wo er mit Sicherheit verrotten wird, denn Daramanin hat bereits mehrfach verkündet, dass er nie je etwas weiter verfolge, wenn in einem Vorgang überhaupt nur das Wort „Polizeigewalt“ benutzt werde. Immerhin konnte der Bericht in seinen wesentlichen Fakten durch die Tageszeitung „Le Monde“ eingesehen und ausgerechnet in der Woche des Parlamentsbeschlusses veröffentlicht werden. (7)

Die repressive Wende Macrons: Der Vergewaltiger und „Falke“ Darmanin als Innenminister

Die politischen Einschätzungen kritischer Journalist*innen gehen dahin, diesen sicherheitspolitischen Wahnsinn einer repressiven Wende Macrons zuzuschreiben, die Folge der Niederlage seiner Partei „La République en Marche“ bei den Kommunalwahlen im Frühjahr 2020 sei. Die neu geschaffene Macron-Partei habe sich in nur ganz wenigen Stadträten etablieren können und habe somit zwar eine nationale Parlamentsmehrheit seit 2017, hänge aber ohne jegliche Basisverankerung in den Städten und Gemeinden in der Luft. Innenminister Castaner wurde wegen seiner zarten Polizeikritik im Sommer 2020 ausgewechselt und Gérald Darmanin ins Amt gehievt. Darmanin war nicht nur ein bekennender Sarkozy-Schüler – Sarkozy war Hardliner-Innenminister gewesen, bevor er Präsident wurde; sondern Darmanin wurde im Jahre 2017 außerdem noch von einer Frau wegen Vergewaltigung in 2009 angeklagt. Darmanin wurde also während eines laufenden Vergewaltigungsverfahrens Innenminister. Das war nicht nur Macron egal, sondern dabei versagte auch noch der gesamte Regierungsfeminismus der bisherigen Macron-Riege, vor allem der erklärten Feministin Marlène Schiappa, die von 2017 bis Juli 2020 Ministerin für Gleichstellung von Männern und Frauen sowie des Kampfes gegen Diskriminierungen war. Sie berief sich auf die juristische Unschuldsvermutung zugunsten Darmanins – eine Bankrotterklärung des französischen Regierungsfeminismus. So wurde der sicherheitspolitische Falke Darmanin neuer Innenminister und dazu gleich noch Éric Dupond-Moretti Justizminister, der zuvor öffentlich die Bewegung #MeToo in Frankreich verspottet hatte.

Die Gesetzesinitiative für den Artikel 24 geht direkt aus dem Bündnis von Innenminister Darmanin mit den reaktionären Polizeigewerkschaften hervor. Während Macron europaweit in vorderster Front beim Protest gegen die fehlende Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn agiert, bewegt er sich innenpolitisch längst in einer ähnlichen autoritären Dimension. Macron konzentriert sich offensichtlich darauf, den Rassemblement National (RN), die Partei von Marine LePen, rechts einzuholen, um für die Präsidentschaftswahl 2022 die Stimmen abzugreifen, die er derzeit im bürgerlich-liberalen Lager und auf Seiten der Linken verliert – denn dort ist er unten durch. Doch das Gesetz ist natürlich Wasser auf die Mühlen der Konservativen und des RN. Ein Berater des Verfassungsrates wie Patrice Spinosi befürchtet bereits den Wahlsieg „eines populistischen Führers, eines Trump à la française“ in 2022 oder 2027. (8)

Eine Bewegung gegen Polizeigewalt, ein neues Gegengutachten – und Macron beginnt, zurückzurudern

Inzwischen hatte sich angesichts des Gesetzes und des Artikels 24 eine polizeikritische Massenbewegung auf den Straßen Frankreichs entwickelt. Bereits 22.000 Menschen hatten am 21. November am Pariser Trocadero gegen das Gesetz protestiert, doch nun kam es am Samstag, dem 28. November, zu Massenprotesten in über 70 Städten (mit ca. 133.000 Teilnehmenden laut Innenministerium bis hin zu einigen Hunderttausend nach Angaben der Veranstalter*innen). Gegen Ende der Pariser Demo von ca. 50.000 setzte sich nach üblicher französischer Demopraxis eine äußerst minoritäre Gruppe von Black Blocs an die Demospitze und suchte den militanten Angriff auf die Polizei. Dabei schlugen schließlich einige Black Blocs mit Eisenstangen auf einen, seinem Trupp verlustig gegangenen Einzelpolizisten ein und traten ihn darauf mehrfach – am Boden liegend – bis hin zu dessen Bewusstlosigkeit. (9)

Gleichzeitig reklamierten die Black Blocs durch Sprayen des A im Kreis bei einigen Zerstörungen irrelevanter Geschäfte (u.a. eines Kiosks) den Anarchismus für sich. Die Demoorganisator*innen kritisierten das offen – eine Seltenheit im französischen Demomilieu. Doch die Regierungsmeute um Darmanin und die reaktionären Medien um den 24-Stunden-Nachrichtensender BFM-TV sowie die Polizeigewerkschaften stürzten sich gierig darauf, um angesichts der angeblichen „Anarchisten“-Gewalt das Gesetz und den Artikel 24 zu verteidigen.

Filmbilder lügen nicht, das macht sie zu Fakten in einer Epoche der Fake News. Nun offenbaren aber die Bilder des Tretens eines bereits am Boden liegenden Polizisten bis zu dessen Besinnungslosigkeit durch militante Black Blocs genau denselben Furor der Brutalität, den sie doch gleichzeitig der Polizeigewalt zu Recht vorwerfen. Solche Gegengewalt bestätigte dem Anarchismus in der Öffentlichkeit wieder einmal seinen falschen Ruf einer blinden Gewaltideologie. Sie hat m.E. mit revolutionärer Ethik und der libertär-gewaltfreien Trennung von institutioneller Rolle und menschlicher Person nichts zu tun. Wer, wenn nicht wir, soll denn im Gegner noch den Menschen sehen, wenn es schon die Polizei jedenfalls nicht tut?

Doch die propagandistische Offensive Darmanins verfing nicht. Dafür sorgte schon am Montag, 30. November 2020, die Veröffentlichung eines unabhängigen Gegengutachtens der kritischen Investigativgruppe „Disclose“ sowie der Gesellschaft „Forensic Architecture“ zum Tod von Zineb Redouane in Marseille, die am 2. Dezember 2018 im 4. Stock eines Hauses nur die Fenster vor Tränengas bei Auseinandersetzungen unten auf der Straße schließen wollte. Sie wurde durch eine Cougar-Tränengasgranate eines Polizeischützen getroffen und starb dann im Krankenhaus. Die polizeiliche Ballistikuntersuchung sprach den Schützen im Verfahren frei und behauptete, die bogenartige Flugbahn beweise, dass die Tränengasgranate eigentlich in hohem Bogen auf Demonstrant*innen abgefeuert werden sollte und zufällig Zineb am Fenster traf. Das Gegengutachten konnte aber mittels einer 3D-Analyse die Flugbahn der Granate rekonstruieren und zeigen, dass sie keinen Bogen flog, sondern direkt gerade aufstieg und somit also gezielt die Achtzigjährige traf. Dies beweise auch die festgestellte Blickrichtung des Schützen. Ein neuerlicher Beleg also gegen den systematischen Versuch der Polizeiballistiker, eine direkte Tötung zu vertuschen. (10)

Nun aber ruderte Macron zurück und kündige noch am selben Montag eine „umfassende Neuformulierung“ des Artikels 24 an. (11) Ob das nur eine Finte ist, um die öffentliche Empörung zu besänftigen oder der Anfang vom Ende des Artikel 24 oder gar des gesamten Sicherheitsgesetzes, dessen ersatzlose Streichung die Bewegung fordert, wird sich im Verlauf der nächsten Wochen zeigen.

(1) Paul Véronique: Mort d’un livreur après une interpellation: le plaquage ventral, une pratique décriée, in: L’Express, 8.1.2020, siehe: https://www.lexpress.fr/actualite/societe/mort-d-un-livreur-apres-une-interpellation-le-plaquage-ventral-une-pratique-decriee_2113719.html
(2) Vgl. Lou Marin: Frankreich: Öffentliche Diskussion um Polizeigewalt, in: Graswurzelrevolution, Nr. 446+447, März 2020, S. 10.
(3) Text zit. nach: Sandrine Cassini, Aude Dassonville: Jean Castex veut saisir le Conseil constitutionnel sur l’article 24, in: Le Monde, 26.11.2020, S. 12.
(4) Cassini, Dassonville, ebenda.
(5) Juliette Bénézit: Des migrants évacués violemment à Paris (23 novembre), in: Le Monde, 25.11.2020, S. 17, sowie Videos von Polizeigewalt gegen den Journalisten Remy Buisine, 23.11.2020: https://actu.fr/ile-de-france/paris_75056/videos-le-journaliste-remy-buisine-frappe-au-sol-par-un-policier-dans-une-manifestation-a-paris_37664412.html
(6) Zoé Lauwereys, Florian Loisy, Jérémy Pham-Lê: Un contrôle qui a dérapé en bavure, in: Le Parisien, 28.11.2020, S. 2f.; siehe Video der Misshandlung von Michel Zecler bei Loopsider: https://twitter.com/davidperrotin/status/1331872160445587460
(7) Die GWR berichtete zur Affäre Théo, siehe  Coastliner: Polizeigewalt in französischen Vorstädten, in: Graswurzelrevolution Nr. 417, März 2017, S. 1 und 9, siehe auch: https://kritisches-netzwerk.de/forum/polizeigewalt-franzoesischen-vorstaedten
(8) Patrice Spinosi in einem Interview mit Le Monde, 26.11.2020, S. 14.
(9) Video zur Brutalität von Black Blocs gegen einen Polizisten am 28.11.2020: https://actu.fr/ile-de-france/paris_75056/video-marche-des-libertes-a-paris-un-policier-lynche-au-sol-par-des-casseurs_37779137.html. Es gibt inzwischen in Frankreich auch ein Buch mit einer linksradikalen Kritik autoritärer Tendenzen der Black Blocs: Collectif Désobéissances libertaires: Une critique anarchiste de la justification de la violence, ACL Lyon, 2019, darin zwei Kritiken aus dem linksradikalen Pariser Aktivist*innenmilieu.
(10): Vgl. Bericht über das unabhängige Gutachten: Laurent d’Ancona: Affaire Zineb Redouance: la contre-expertise qui accuse, in: La Provence, 1.12.2020, S. 8. Die GWR berichtete in GWR Nr. 435, Jan. 2019, S. 5 sowie Nr. 446/447, März 2020, S. 10.
(11): Alexandre Lemarié: L’exécutif recule pour sortir de l’impasse, in: Le Monde, 2.12.2020, S. 10.

 

Dies ist ein Beitrag aus der aktuellen Druckausgabe der GWR. Schnupperabos zum Kennenlernen gibt es hier.